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Nationaler Verteidigungsausschuss nimmt Gesetzentwurf zur Cybersicherheit an: Staatsanwälte erhalten Befugnisse zu Durchsuchung und Beschlagnahmung

Der am heutigen 15. Januar im Nationalen Verteidigungsausschuss beratene Gesetzentwurf zur Cybersicherheit wurde nach einer Abstimmung angenommen. Dem mit Mehrheitsbeschluss angenommenen Entwurf zufolge werden der türkische Geheimdienst MİT, die Polizei, die Gendarmerie, die türkischen Streitkräfte (TSK) sowie das Küstenwachenkommando nicht unter das neue Gesetz fallen.

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Nationaler Verteidigungsausschuss nimmt Gesetzentwurf zur Cybersicherheit an: Staatsanwälte erhalten Befugnisse zu Durchsuchung und Beschlagnahmung

Der aus 21 Artikeln bestehende Gesetzentwurf zur Cybersicherheit wurde in der Sitzung des Nationalen Verteidigungsausschusses am 15. Januar 2025 mit Mehrheit gebilligt. Auf Vorschlag der AKP wurde Artikel 2 des Entwurfs geändert, wodurch die türkischen Streitkräfte und das Küstenwachenkommando vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wurden. Polizei, Gendarmerie, staatliche Nachrichtendienste und der MİT waren bereits gemäß dem ursprünglichen Entwurf nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen worden.

Durch eine Änderung im 5. Absatz des 8. Artikels des Gesetzentwurfs wurde zudem die Befugnis zur „Durchsuchung und Beschlagnahmung in Fällen, in denen Gefahr im Verzug ist“, auf den Staatsanwalt ausgeweitet.

Der Nationale Verteidigungsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei trat unter dem Vorsitz des AKP-Abgeordneten für Kayseri, Hulusi Akar, zusammen, beriet den 21 Artikel umfassenden Gesetzentwurf zur Cybersicherheit und nahm ihn an. Der Entwurf enthält wichtige Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit in digitalen Räumen.

AKP-Abgeordneter für Kayseri, Hulusi Akar

Kritik von CHP und DEM-Partei am Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf stieß auch bei den Oppositionsparteien auf Kritik. Der CHP-Abgeordnete für Kırşehir, Metin İlhan, erklärte zwar, er befürworte die Formulierung in Artikel 10, wonach „zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Cybersicherheit in der Behörde vertraglich gebundenes Fachpersonal beschäftigt werden kann“, betonte jedoch, dass für die Gewährleistung der digitalen Sicherheit eine umfassendere Arbeit erforderlich sei.

İlhan sagte, die Türkei müsse eine effektivere Strategie im Kampf gegen interne und externe Cyberbedrohungen verfolgen.

Der DEM-Abgeordnete für Hakkari, Onur Düşünmez, argumentierte hingegen, dass Artikel 16 des Entwurfs auf journalistische Tätigkeiten abziele. Düşünmez äußerte: „Die Einstufung der Schaffung einer Wahrnehmung als Straftat, selbst wenn kein Datenleck vorliegt, ist eine verfassungswidrige Regelung, die die Pressefreiheit verletzt.“

Düşünmez wies zudem darauf hin, dass es dadurch möglich werde, auch Bürger zu bestrafen, die solche Themen in den sozialen Medien diskutieren.

CHP-Abgeordneter für Kırşehir, Metin İlhan

Bedingte Unterstützung der CHP für die Cybersicherheitsbehörde

Der CHP-Abgeordnete für Çanakkale, Özgür Ceylan, erklärte, dass seine Partei keine negativen Einwände gegen die Gründung der Cybersicherheitsbehörde habe und diesen Schritt für notwendig halte.

Ceylan betonte jedoch, dass die Befugnisse zur Durchsuchung und Beschlagnahmung „übermäßig“ ausgeweitet worden seien. Er unterstrich, dass die erweiterten Befugnisse zweckentfremdet werden könnten, und äußerte, dass dies anfällig für Missbrauch sei und zu ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen Bürger führen könne. Aus diesen Gründen kündigte die CHP an, gegen den Entwurf zu stimmen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Nationaler Verteidigungsausschuss Cybersicherheitsgesetz Cybersicherheit