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Stellungnahme des Türkischen Journalistenverbandes zu İmamoğlu: Die Berichterstattung über Pressekonferenzen ist kein Verbrechen

Die Regierung erhöht ihren Druck auf Politiker, Journalisten und Bürger durch die Justiz. Der Türkische Journalistenverband (TGC) hat auf die Ermittlungen gegen Medienorgane reagiert, die über die Erklärungen des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, berichtet hatten, und betonte die Pressefreiheit.

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Stellungnahme des Türkischen Journalistenverbandes zu İmamoğlu: Die Berichterstattung über Pressekonferenzen ist kein Verbrechen

Der Vorstand des Türkischen Journalistenverbandes (Türkiye Gazeteciler Cemiyeti) hat eine Erklärung zu den Ermittlungen gegen Journalisten und Medienorganisationen abgegeben, die über die Pressekonferenz des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Istanbul, Ekrem İmamoğlu, berichtet hatten.

In der Erklärung wurden folgende Ansichten geäußert:

„Aufgrund der Gewohnheit, Journalisten, die vor Ort Nachrichten produzieren, als potenzielle Straftäter zu betrachten, wird die Ausübung des Journalismus jeden Tag schwieriger.

Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul, Ekrem İmamoğlu, erklärte am Montag, dem 27. Januar 2025, in einer Pressekonferenz, dass bei den Operationen gegen CHP-geführte Kommunen jeweils dieselbe Person als Sachverständiger eingesetzt wurde. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wurden auch auf die Journalisten und Medienorganisationen ausgeweitet, die über diese Konferenz berichteten.

Die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul, dass ‚die Istanbuler Polizeidirektion angewiesen wurde, die notwendigen Identifizierungen vorzunehmen und Ermittlungen gegen diejenigen einzuleiten, die in den Print- und visuellen Medien entsprechende Äußerungen tätigen‘, ist aus journalistischer Sicht inakzeptabel. Es ist kein Verbrechen, Pressekonferenzen zu verfolgen und darüber zu berichten, unabhängig davon, welcher Partei sie angehören.

Wie in der Erklärung der Rechte und Pflichten der türkischen Journalisten festgehalten:

‚Der Journalist ist verpflichtet, im Einklang mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information, bei der Ausübung der Freiheit zur Nachrichtenbeschaffung, Kommentierung und Kritik die Fakten unverfälscht wiederzugeben, ungeachtet der Konsequenzen für ihn selbst. Letztlich hat jeder das Recht auf Information, Nachrichtenbeschaffung, freies Denken, freie Meinungsäußerung und freie Kritik.‘

Aus diesen Gründen gehört die Presse- und Rundfunkfreiheit, die der wesentliche Weg zur Ausübung der Presse- und Meinungsfreiheit ist, zu den grundlegenden Menschenrechten. Dieses Recht steht unter verfassungsrechtlichem Schutz.

Journalisten für jedes Wort einer Nachrichtenquelle verantwortlich zu machen, verstößt gegen die Verfassung und die Pressefreiheit. Die Ermittlungen gegen Journalisten und Medienorganisationen mit der Begründung, sie hätten ‚über eine Pressekonferenz berichtet‘, müssen eingestellt werden.

Wir möchten die Öffentlichkeit erneut darauf hinweisen, dass die Presse im Bewusstsein ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten die Pflicht hat, über jedes Thema von öffentlichem Interesse zu berichten.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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