UEFA weist Einspruch von Beşiktaş zurück
Beşiktaş gab bekannt, dass der Einspruch gegen eine von der UEFA verhängte Geldstrafe in Höhe von 900.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen die Kaderkostenregelung für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 zurückgewiesen wurde und die Strafe somit bestätigt ist.
In einer diesbezüglichen Mitteilung des schwarz-weißen Klubs an die Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) hieß es: "Das Verfahren bezüglich des Verstoßes gegen die Kaderkostenregelung für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024, das vor der Berufungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs gegen unser Unternehmen anhängig war, ist abgeschlossen. Das Ergebnis des Verfahrens lautet wie folgt:
Es wurde entschieden, den Einspruch der Beşiktaş Futbol Yatırımları Sanayi ve Ticaret A.Ş. zurückzuweisen und die gegen die Beşiktaş Futbol Yatırımları Sanayi ve Ticaret A.Ş. verhängte Geldstrafe in Höhe von 900.000 Euro zu bestätigen; damit ist der Rechtsweg abgeschlossen."
Nachrichtenquelle: İHA
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