Kritische Generalversammlung für die Zukunft von Beşiktaş! Befugnisse für neue Projekte erteilt
Auf der außerordentlichen Generalversammlung des Beşiktaş-Clubs wurden Entscheidungen zur Verwaltung der vereinseigenen Immobilien und zu neuen Projekten getroffen. Präsident Serdal Adalı erklärte, dass man sich an einem wichtigen Wendepunkt für die Zukunft von Beşiktaş befinde. Während einige Punkte mit Stimmenmehrheit angenommen wurden, wurden die Vorschläge bezüglich Fulya Akaryakıt und Aşçıoğlu İnşaat abgelehnt.
Die außerordentliche Generalversammlung des Beşiktaş-Clubs fand im Harbiye-Auditorium des Istanbuler Kongresszentrums statt. Bei dem Treffen wurden den Mitgliedern der Generalversammlung verschiedene Punkte zur Abstimmung vorgelegt, darunter Projekte zu vereinseigenen Immobilien, die Vermietung des BJK Plaza, der Streubesitz an der Börse, neue Immobilieninvestitionen sowie die Verlängerung von Mietverträgen, um Präsident Serdal Adalı und dem Vorstand entsprechende Befugnisse zu erteilen.
Die Punkte zur Unterzeichnung des „Mietvertrags-Zusatzverlängerungsprotokolls“ mit der Fulya Akaryakıt Ticaret ve Sanayi Anonim Şirketi sowie des „Vergleichsprotokolls“ mit der Aşçıoğlu İnşaat Taahhüt Turizm Ticaret A.Ş., die unter Artikel 23, Absatz 'j' der Satzung fallen, wurden mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Alle übrigen Punkte, allen voran das Immobilienprojekt Dikilitaş, wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.
Serdal Adalı erklärte, dass man eine wichtige Generalversammlung für die Zukunft von Beşiktaş abgehalten habe: „Wir sind heute hier an einem sehr wichtigen Wendepunkt für die Zukunft unseres Beşiktaş zusammengekommen. Ich schulde allen Beşiktaş-Anhängern, die an unserer Generalversammlung teilgenommen, sich für Beşiktaş eingesetzt und ihren Willen gezeigt haben, meinen Dank. Von heute an wird der Aufstieg von Beşiktaş beginnen; wir werden ein Beşiktaş aufbauen, das mit seinem Vorstand, seiner Gemeinschaft, seinen Fans und seinen Sportlerkadern, die das Beşiktaş-Wappen bestmöglich vertreten, in jedem Bereich auf Meisterschaftskurs ist. Niemand von Ihnen soll daran zweifeln, dass wir das Eigentum, das Geld und die Arbeit von Beşiktaş schützen werden“, sagte er.
Auf der außerordentlichen Generalversammlung des schwarz-weißen Clubs wurden dem Vorstand für folgende Punkte Befugnisse erteilt:
„Die Befugnis für den Vorstand, das Eigentum an den Grundstücken auf den Parzellen 7 Ada 64 und 7 Ada 66, die an das vereinseigene Grundstück auf der Parzelle 7 Ada 75 im Stadtteil Dikilitaş, Bezirk Beşiktaş, Istanbul, angrenzen, vom Ministerium für Jugend und Sport zu erwerben; im Falle eines Erwerbs durch Verkauf vom Ministerium für Jugend und Sport den Verkaufspreis an das Ministerium zu zahlen, im Falle eines Erwerbs durch Tausch oder auf anderem Wege dem Ministerium andere vereinseigene Immobilien zuzuweisen oder vom Club Immobilien zu erwerben, die dem Ministerium zugewiesen werden sollen, auf diesem Grundstück Bauvorhaben durchzuführen oder durchführen zu lassen; auf dem genannten Grundstück und den angrenzenden Parzellen Immobilienprojekte mit öffentlichen Einrichtungen und/oder juristischen Personen des Privatrechts zu entwickeln, Partnerschaften einzugehen, in diesem Rahmen Unternehmen zu gründen, sich an projektbezogenen Unternehmen zu beteiligen, in Bezug auf die betreffende Immobilie oder das Unternehmen Verkaufsverträge, Vorverträge für Immobilienverkäufe, Bauverträge nach dem Umsatzbeteiligungsmodell oder Bauverträge gegen Grundstücksanteile abzuschließen, den Kauf und Verkauf der in diesem Artikel genannten Immobilien; alle Arten von technischen und architektonischen Projekten sowie Planungsarbeiten für die auf den Immobilien zu realisierenden Projekte durchzuführen, Bebauungspläne in jedem Maßstab, Baugenehmigungen und Lizenzen einzuholen sowie alle Arten von administrativen und rechtlichen Verfahren durchzuführen, auf den betreffenden Immobilien dingliche und persönliche Rechte und Belastungen zu begründen, Eintragungen, Löschungen, Teilungen, Zusammenlegungen, Übertragungen, Hypotheken, Verpfändungen, Vermietungen, Betrieb, Bau (alle vor und nach dem Bau einzuholenden Genehmigungen) sowie alle Arten von rechtlichen Transaktionen einschließlich der Befugnis zur umfassenden Verfügung über alle Rechte, die sich aus dem Grundstück ergeben, durchzuführen, sowie alle notwendigen Arbeiten und Transaktionen zur Finanzierung bei Bedarf vorzunehmen.“
„Unabhängig von den bestehenden Immobilien des Clubs: neue Immobilien zu erwerben, um Immobilienprojekte zu entwickeln, Bauvorhaben durchzuführen oder, falls vorhanden, die Nutzung des darauf befindlichen Gebäudes zu verbessern, zu vermieten, zu verkaufen, zuzuweisen und auf andere Weise Einkünfte zu erzielen, Immobilien-Investmentgesellschaften zu gründen; alle Arten von technischen und architektonischen Projekten sowie Planungsarbeiten für die auf der Immobilie zu realisierenden Projekte durchzuführen, Bebauungspläne in jedem Maßstab, Baugenehmigungen und Lizenzen einzuholen sowie alle Arten von administrativen und rechtlichen Verfahren durchzuführen, auf der betreffenden Immobilie dingliche und persönliche Rechte und Belastungen zu begründen, Eintragungen, Löschungen, Teilungen, Zusammenlegungen, Übertragungen, Hypotheken, Verpfändungen, Vermietungen, Betrieb, Bau (alle vor und nach dem Bau einzuholenden Genehmigungen), Bau gegen Grundstücksanteile, Umsatzbeteiligung, Ertragsbeteiligung einschließlich aller Arten von Methoden sowie alle Arten von rechtlichen Transaktionen einschließlich der Befugnis zur umfassendsten Verfügung über alle Rechte, die sich aus dem Bau oder dem Grundstück ergeben, durchzuführen, bei Bedarf alle Arten der entsprechenden Finanzierung sicherzustellen und im Einklang mit diesen Zielen alle Arten von Kapitalmarktinstrumenten zu nutzen.“
„Die Befugnis für den Vorstand, die Immobilie an der Adresse Vişnezade Mahallesi, Süleyman Seba Caddesi, Akaretler, Beşiktaş, Istanbul (BJK Plaza) für einen Zeitraum von 10 Jahren oder länger zu vermieten und bei Bedarf den Mietvertrag im Grundbuch eintragen zu lassen.“
„Die Befugnis für den Vorstand, gemäß Artikel 23/m der Vereinssatzung den Streubesitz der Beşiktaş Futbol Yatırımları Sanayi ve Ticaret A.Ş., an der der Club Mehrheitsaktionär ist, unter der Bedingung zu ändern, dass der Aktienanteil nicht unter 51 % fällt, sowie gemäß Artikel 27/u Entscheidungen über die Verpfändung von Aktien zu treffen und diese umzusetzen.“
Die von den Mitgliedern der Generalversammlung abgelehnten Punkte lauten wie folgt:
„Die Befugnis für den Vorstand, gemäß Artikel 23, Absatz 'j' der Satzung das mit der Fulya Akaryakıt Ticaret ve Sanayi Anonim Şirketi unterzeichnete ‚Mietvertrags-Zusatzverlängerungsprotokoll‘ zu nutzen, um die Vertragslaufzeit ab dem 01.01.2026 um 15 Jahre zu verlängern und den Mietvertrag dementsprechend im Grundbuch eintragen zu lassen.“
„Die Information der Generalversammlung über die Bedingungen des geplanten ‚Vergleichsprotokolls‘ zur Beilegung der Streitigkeiten aus dem am 01.01.2008 unterzeichneten ‚Mietvertrag und Zusatzprotokollen‘ mit der Aşçıoğlu İnşaat Taahhüt Turizm Ticaret A.Ş. bezüglich der Vermietung des 15.066 Quadratmeter großen Büroblocks im BJK Fulya Süleyman Seba Komplex sowie die Einholung der Befugnis zur Unterzeichnung des ‚Vergleichsprotokolls‘.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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