Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0165
Dollar
Arrow
44,7763
Pfund Sterling
Arrow
62,7568
Gold
Arrow
6151,4397
BIST 100
Arrow
10.729

PFDK-Strafen stehen fest! Galatasaray, Fenerbahçe, Beşiktaş...

Das Professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) des türkischen Fußballverbandes (TFF) hat die Entscheidungen zu den Vorfällen des 26. Spieltags bekannt gegeben.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
PFDK-Strafen stehen fest! Galatasaray, Fenerbahçe, Beşiktaş...

Das Professionelle Fußball-Disziplinarkomitee hat seine Entscheidungen zu den Vorfällen des 26. Spieltags der Süper Lig bekannt gegeben.

Galatasaray wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld zu einer Geldstrafe von 112.000 TL, wegen nicht freigehaltener Treppenaufgänge zu 195.000 TL und wegen hässlicher und übler Fangesänge, die zum fünften Mal auftraten, zu 260.000 TL verurteilt.

Für Beşiktaş wurde beschlossen, die Karten der Zuschauer in den Blöcken Nord unten 108, Ost oben 415 und 416, die sich an hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, zu sperren.

Trabzonspor wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen, die zum fünften Mal auftraten, mit einer Geldstrafe von 260.000 TL belegt.

Fenerbahçe wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen, die zum achten Mal auftraten, zu 440.000 TL und wegen Vorfällen auf dem Spielfeld zu 112.000 TL Geldstrafe verurteilt.

HIER IST DIE VERÖFFENTLICHTE STELLUNGNAHME;

1- Gegen SİLTAŞ YAPI PENDİKSPOR FUTBOL A.Ş. wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels SİLTAŞ YAPI PENDİKSPOR FUTBOL A.Ş.-TRABZONSPOR A.Ş. eine GELDSTRAFE in Höhe von 112.000 TL verhängt.

Im selben Spiel wurde gegen SİLTAŞ YAPI PENDİKSPOR FUTBOL A.Ş. aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans, die in der laufenden Saison zum fünften Mal bei einem Heimspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 650.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im Block KALE ARKASI TRİBÜN B, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Heimspiel verwehrt wird.

Im selben Spiel wurde gegen SİLTAŞ YAPI PENDİKSPOR FUTBOL A.Ş. wegen nicht freigehaltener Treppenaufgänge eine GELDSTRAFE in Höhe von 60.000 TL verhängt.

2- Gegen TRABZONSPOR A.Ş. wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels SİLTAŞ YAPI PENDİKSPOR FUTBOL A.Ş.-TRABZONSPOR A.Ş., die in der laufenden Saison zum fünften Mal bei einem Auswärtsspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 260.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im MİSAFİR TRİBÜN B-Block, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird.

3- Gegen den MKE ANKARAGÜCÜ-Club wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels MKE ANKARAGÜCÜ-GALATASARAY A.Ş. eine GELDSTRAFE in Höhe von 112.000 TL verhängt.

Im selben Spiel wurde gegen den MKE ANKARAGÜCÜ-Club wegen nicht freigehaltener Treppenaufgänge, die in der laufenden Saison zum dritten Mal auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 150.000 TL verhängt.

Im selben Spiel wurde gegen den MKE ANKARAGÜCÜ-Club wegen des unzulässigen Einlasses von Zuschauern ins Stadion eine GELDSTRAFE in Höhe von 300.000 TL verhängt.

4- Gegen GALATASARAY A.Ş. wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels MKE ANKARAGÜCÜ-GALATASARAY A.Ş. eine GELDSTRAFE in Höhe von 112.000 TL verhängt.

Im selben Spiel wurde gegen GALATASARAY A.Ş. wegen nicht freigehaltener Treppenaufgänge, die in der laufenden Saison zum vierten Mal auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 195.000 TL verhängt.

Im selben Spiel wurde gegen GALATASARAY A.Ş. aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans, die in der laufenden Saison zum fünften Mal bei einem Auswärtsspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 260.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im MİSAFİR TRİBÜN-Block 407, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird.

5- Gegen KASIMPAŞA A.Ş. wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans während des am 16.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels KASIMPAŞA A.Ş.-VAVACARS FATİH KARAGÜMRÜK, die in der laufenden Saison zum ersten Mal bei einem Heimspiel auftraten, eine VERWARNUNG ausgesprochen. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer in den Blöcken KAPALI TRİBÜN C und KALE ARKASI KAPALI TRİBÜN E, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Heimspiel verwehrt wird.

Im selben Spiel wurde gegen KASIMPAŞA A.Ş. wegen Nichtanwendung des Akkreditierungssystems und damit einhergehender Anweisungsverstöße eine VERWARNUNG ausgesprochen.

6- Gegen GAZİANTEP FUTBOL KULÜBÜ A.Ş. wurde während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels GAZİANTEP FUTBOL KULÜBÜ A.Ş.–YILPORT SAMSUNSPOR aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans gemäß Artikel 53/3 der FDT die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im Block GÜNEY KALE ARKASI ALT TRİBÜN GÜNEY KALE ARKASI ALT E, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Heimspiel verwehrt wird.

Im selben Spiel wurde der Spieler von GAZİANTEP FUTBOL KULÜBÜ A.Ş., EL HADJI PAPY MISON DJILOBODJI, aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber einem gegnerischen Spieler mit einer SPERRE FÜR 1 OFFIZIELLES SPIEL und einer GELDSTRAFE in Höhe von 39.000 TL belegt.

7- Gegen den YILPORT SAMSUNSPOR-Club wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels GAZİANTEP FUTBOL KULÜBÜ A.Ş.–YILPORT SAMSUNSPOR, die in der laufenden Saison zum dritten Mal bei einem Auswärtsspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 140.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im Block MİSAFİR ÜST TRİBÜN MİSAFİR ÜST A, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird.

8- Gegen YUKATEL ADANA DEMİRSPOR A.Ş. wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans während des am 18.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels CORENDON ALANYASPOR–YUKATEL ADANA DEMİRSPOR A.Ş., die in der laufenden Saison zum vierten Mal bei einem Auswärtsspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 200.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer in den Blöcken ROOF LOUNGE MİSAFİR TRİBÜNÜ A und B, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird.

9- Gegen BEŞİKTAŞ A.Ş. wurde während des am 19.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels BEŞİKTAŞ A.Ş.–TÜMOSAN KONYASPOR aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans gemäß Artikel 53/3 der FDT die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer in den Blöcken SPOR TOTO KUZEY ALT TRİBÜN 108, DOĞU ÜST TRİBÜN 415 und 416, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Heimspiel verwehrt wird.

10- Gegen den Trainer von ÇAYKUR RİZESPOR A.Ş., ÇAĞATAY TURAN, wurde während des am 17.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels ÇAYKUR RİZESPOR A.Ş.–FENERBAHÇE A.Ş. aufgrund seines unsportlichen Verhaltens gegenüber einem Mitglied des gegnerischen Teams ein VERBOT DES ZUTRITTS ZUR KABINE UND ZUR ERSATZBANK FÜR 1 OFFIZIELLES SPIEL sowie eine GELDSTRAFE in Höhe von 39.000 TL verhängt.

11- Gegen FENERBAHÇE A.Ş. wurde aufgrund von hässlichen und üblen Fangesängen durch ihre Fans während des am 17.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiels ÇAYKUR RİZESPOR A.Ş.–FENERBAHÇE A.Ş., die in der laufenden Saison zum achten Mal bei einem Auswärtsspiel auftraten, eine GELDSTRAFE in Höhe von 440.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde zudem die Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im MİSAFİR TRİBÜN, die sich an den hässlichen und üblen Fangesängen beteiligt haben, beschlossen, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird.

Im selben Spiel wurde gegen FENERBAHÇE A.Ş. aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld durch ihre Fans eine GELDSTRAFE in Höhe von 112.000 TL verhängt.

Obwohl FENERBAHÇE A.Ş. aufgrund von Äußerungen über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle in einem Beitrag auf dem offiziellen Social-Media-Konto (YouTube) des Clubs an unser Komitee verwiesen wurde, wurde entschieden, dass KEINE STRAFE ZU VERHÄNGEN IST, da die Tatbestandsmerkmale des vorgeworfenen Disziplinarverstoßes nicht erfüllt sind.

Obwohl der Funktionär von FENERBAHÇE A.Ş., BURAK ÇAĞLAN KIZILHAN, aufgrund von Äußerungen über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle, die er nach dem Spiel gegenüber Pressevertretern tätigte und die auf dem offiziellen Social-Media-Konto (YouTube) des Clubs veröffentlicht wurden, an unser Komitee verwiesen wurde, wurde entschieden, dass KEINE STRAFE ZU VERHÄNGEN IST, da die Tatbestandsmerkmale des vorgeworfenen Disziplinarverstoßes nicht erfüllt sind.

12- Gegen den BİTEXEN ANTALYASPOR-Club wurde entschieden, dass KEINE STRAFE ZU VERHÄNGEN IST, obwohl er aufgrund von Äußerungen über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle in einem Beitrag auf dem offiziellen Social-Media-Konto (X) des Clubs nach dem am 17.02.2024 ausgetragenen Trendyol Süper Lig-Spiel BİTEXEN ANTALYASPOR–İSTANBULSPOR A.Ş. an unser Komitee verwiesen wurde, da die Tatbestandsmerkmale des vorgeworfenen Disziplinarverstoßes nicht erfüllt sind.

Gegen den Präsidenten des BİTEXEN ANTALYASPOR-Clubs, SİNAN BOZTEPE, wurde entschieden, dass KEINE STRAFE ZU VERHÄNGEN IST, obwohl er aufgrund von Äußerungen über Schiedsrichter und andere Spieloffizielle in einem Beitrag auf dem offiziellen Social-Media-Konto (X) des Clubs nach dem Spiel an unser Komitee verwiesen wurde, da die Tatbestandsmerkmale des vorgeworfenen Disziplinarverstoßes nicht erfüllt sind.''


Nachrichtenquelle: 12punto

PFDK TFF Galatasaray Fenerbahçe Beşiktaş