PFDK verhängt Strafen gegen Ali Koç und Dursun Özbek
Das Professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) hat gegen den Fenerbahçe-Präsidenten Ali Koç und den Galatasaray-Präsidenten Dursun Özbek eine 45-tägige Funktionssperre verhängt.
Die Entscheidungen des PFDK nach der heutigen Sitzung lauten wie folgt:
"1- Gegen den Galatasaray-Funktionär Metin Öztürk wurde aufgrund seiner Äußerungen in einem Interview mit Pressevertretern nach dem Spiel Galatasaray - Konyaspor am 25.01.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, eine Funktionssperre von 23 Tagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 750.000 TL verhängt. Dies erfolgte gemäß Artikel 38/1-a der Fußball-Disziplinarordnung (FDT) unter Anwendung von Artikel 13 der FDT, da seine Erklärungen, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs zu schädigen, das Vertrauen der Sportöffentlichkeit in die Gerechtigkeit untergraben und den Eindruck erwecken, andere Sportvereine seien wertlos oder bedeutungslos, was zu einem Klima des Misstrauens führt. (Mehrheitsbeschluss)
2- Gegen Fenerbahçe wurde aufgrund von Beiträgen auf dem offiziellen Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 26.01.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-b der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 2.000.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen den Fenerbahçe-Präsidenten Yıldırım Ali Koç wurde aufgrund der Äußerungen in den Beiträgen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 26.01.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/3. und 38/1-a der FDT eine Funktionssperre von 45 Tagen verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
3- Gegen den Atakaş Hatayspor Kulübü wurde zwar ein Verfahren wegen Äußerungen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 27.01.2025 eingeleitet, jedoch wurde von einer Bestrafung abgesehen, da die Tatbestandsmerkmale des Disziplinarverstoßes nicht erfüllt waren.
Gegen den Präsidenten des Atakaş Hatayspor Kulübü, Hikmet Çinçin, wurde ebenfalls ein Verfahren wegen der Äußerungen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 27.01.2025 eingeleitet, jedoch wurde von einer Bestrafung abgesehen, da die Tatbestandsmerkmale des Disziplinarverstoßes nicht erfüllt waren.
4- Gegen den Spieler des Sivasspor Kulübü, Murat Paluli, wurde aufgrund eines groben Foulspiels gegen einen Gegenspieler im Spiel Eyüpspor-Sivasspor am 31.01.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 43 der FDT eine Sperre von 2 Pflichtspielen verhängt.
5- Gegen den Kayserispor Kulübü wurde aufgrund der Nichteinhaltung des Zeitplans beim Spiel Kayserispor-Trabzonspor am 01.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 168.000 TL verhängt.
Im selben Spiel wurde gegen den Kayserispor Kulübü aufgrund eines Verstoßes gegen Artikel 8/9 der Übertragungsrichtlinien der Süper Lig und TFF 1. Lig gemäß Artikel 8/13 derselben Richtlinie eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 TL verhängt.
Im selben Spiel wurde gegen den Trainer des Kayserispor Kulübü, Muhammed Türkmen, aufgrund unsportlichen Verhaltens gemäß Artikel 36/1-c und 35/4 der FDT ein Verbot des Zutritts zur Umkleidekabine und zur Ersatzbank für 1 Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe in Höhe von 58.500 TL verhängt.
6- Gegen Trabzonspor wurde aufgrund der Nichteinhaltung des Zeitplans beim Spiel Kayserispor-Trabzonspor am 01.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Im selben Spiel wurde gegen Trabzonspor aufgrund der hässlichen und beleidigenden Fangesänge und da dies das 6. Mal in der laufenden Saison bei einem Auswärtsspiel geschah, gemäß Artikel 53/2 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 480.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde den Zuschauern in den Blöcken A und B der oberen Südtribüne, die an den hässlichen und beleidigenden Gesängen beteiligt waren, der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets untersagt.
7- Gegen Adana Demirspor wurde aufgrund der hässlichen und beleidigenden Fangesänge beim Spiel Adana Demirspor-Kasımpaşa am 02.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, und da dies das 3. Mal in der laufenden Saison bei einem Heimspiel geschah, gemäß Artikel 53/2 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 525.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde den Zuschauern im Block 110 der unteren Nordtribüne, die an den hässlichen und beleidigenden Gesängen beteiligt waren, der Zutritt zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets untersagt.
Im selben Spiel wurde gegen Adana Demirspor aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld, die durch die Fans verursacht wurden, gemäß Artikel 52/2 und 46/1 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 168.000 TL verhängt.
8- Gegen Göztepe wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld beim Spiel Göztepe-Corendon Alanyaspor am 02.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 52/2 und 46/1 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 168.000 TL verhängt. Gemäß Artikel 52/3 der FDT wurde den Zuschauern in den Blöcken 219 der Südtribüne und 200 VIP-West, die an den Vorfällen beteiligt waren, der Zutritt zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets untersagt.
9- Gegen Fenerbahçe wurde beim Spiel Fenerbahçe-Çaykur Rizespor am 02.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, aufgrund der hässlichen und beleidigenden Fangesänge gemäß Artikel 53/3 der FDT den Zuschauern in den Blöcken E-F der Spor Toto Tribüne, E-F-L-M der Nordtribüne und G der oberen Marathontribüne der Zutritt zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets untersagt.
10- Gegen Çaykur Rizespor wurde aufgrund der Nichteinhaltung des Zeitplans beim Spiel Fenerbahçe-Çaykur Rizespor am 02.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Gegen Çaykur Rizespor wurde aufgrund von Äußerungen der Vereinspräsidenten auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 03.02.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-b der FDT unter Anwendung von Artikel 13 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 1.000.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen den Präsidenten von Çaykur Rizespor, İbrahim Turgut, wurde aufgrund der Äußerungen in den Beiträgen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 03.02.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-a der FDT unter Anwendung von Artikel 13 der FDT eine Funktionssperre von 23 Tagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 750.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen den Spieler von Çaykur Rizespor, Rachid Ghezzal, wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Übertragungsrichtlinien der Süper Lig und TFF 1. Lig gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Gegen den Spieler von Çaykur Rizespor, Rachid Ghezzal, wurde aufgrund unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter gemäß Artikel 36/1-a und 35/4 der FDT eine Sperre von 1 Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe in Höhe von 58.500 TL verhängt.
Gegen den Spieler von Çaykur Rizespor, Olasunkanmi Ibrahim Olawoyin, wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Übertragungsrichtlinien der Süper Lig und TFF 1. Lig gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Gegen den Mitarbeiter von Çaykur Rizespor, Burak Bakır, wurde aufgrund seines Aufenthalts auf dem Spielfeld ohne Akkreditierung gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Im selben Spiel wurde gegen den Mitarbeiter von Çaykur Rizespor, Burak Bakır, aufgrund einer Beleidigung des Schiedsrichters gemäß Artikel 41/1-c der FDT eine Funktionssperre von 21 Tagen verhängt.
11- Gegen den Gaziantep Futbol Kulübü wurde aufgrund der hässlichen und beleidigenden Fangesänge beim Spiel Gaziantep Futbol Kulübü-Galatasaray am 03.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, und da dies das erste Mal in der laufenden Saison bei einem Heimspiel geschah, gemäß Artikel 53/2 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen. Gemäß Artikel 53/3 der FDT wurde den Zuschauern in den Blöcken C-D-E der unteren Südtribüne und D-E-F-G der unteren Marathontribüne der Zutritt zum nächsten Heimspiel durch Sperrung ihrer elektronischen Tickets untersagt.
Im selben Spiel wurde gegen den Gaziantep Futbol Kulübü aufgrund eines Verstoßes gegen die Ausrüstungsrichtlinien gemäß Artikel 46/1 der FDT eine Verwarnung ausgesprochen.
Im selben Spiel wurde gegen den Gaziantep Futbol Kulübü aufgrund der Nichtfreihaltung der Treppenaufgänge gemäß Artikel 49/3 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 90.000 TL verhängt.
12- Gegen Galatasaray wurde aufgrund von Vorfällen auf dem Spielfeld beim Spiel Gaziantep Futbol Kulübü-Galatasaray am 03.02.2025 im Rahmen der Trendyol Süper Lig, Saison Şamil Ekinci, gemäß Artikel 52/2 und 46/1 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 168.000 TL verhängt.
Im selben Spiel wurde gegen Galatasaray aufgrund der Nichtfreihaltung der Treppenaufgänge und da dies das 9. Mal in der laufenden Saison geschah, gemäß Artikel 49/3 der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 495.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen Galatasaray wurde aufgrund von Beiträgen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 02.02.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-b der FDT eine Geldstrafe in Höhe von 2.000.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen den Präsidenten von Galatasaray, Dursun Aydın Özbek, wurde aufgrund der Äußerungen in den Beiträgen auf dem Social-Media-Konto (X) des Vereins vom 02.02.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/3. und 38/1-a der FDT eine Funktionssperre von 45 Tagen verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Gegen den Galatasaray-Funktionär İbrahim Hatipoğlu wurde aufgrund seiner Äußerungen gegenüber den Medien am 02.02.2025, die darauf abzielten, den Ruf des Fußballs und der Institutionen zu schädigen, gemäß Artikel 38/1-a der FDT unter Anwendung von Artikel 13 der FDT eine Funktionssperre von 23 Tagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 750.000 TL verhängt. (Mehrheitsbeschluss)
Nachrichtenquelle: İHA
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