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Schreckliche Vernachlässigung bei 17 Tage altem Baby auf der Intensivstation: Schwere Verletzungen im Brutkasten

Auf der Neugeborenen-Intensivstation eines Privatkrankenhauses in Istanbul wurde ein 17 Tage altes Baby, das im Brutkasten behandelt wurde, infolge der Fahrlässigkeit des Krankenhauspersonals mit Verbrennungen dritten Grades am rechten Arm ins Krankenhaus eingeliefert.

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Schreckliche Vernachlässigung bei 17 Tage altem Baby auf der Intensivstation: Schwere Verletzungen im Brutkasten

Eine Kette von Versäumnissen in einer privaten Gesundheitseinrichtung in Istanbul-Florya führte zu schweren Verletzungen der 17 Tage alten Asel B., die wegen einer Lungeninfektion auf der Intensivstation lag.

Dem erstellten Bericht zufolge wurde festgestellt, dass die Schutzabdeckung, die sich am Brutkasten von Asel B. hätte befinden müssen, fehlte. Infolgedessen kam der Arm des hilflosen Babys mit dem Heizlüfter des Geräts in Kontakt, was zu Verbrennungen dritten Grades am rechten Arm führte.

Die Behörden teilten mit, dass nach der schweren Verletzung die erste Notfallversorgung des Babys im Krankenhaus erfolgte. Anschließend wurde das Baby umgehend in ein anderes Krankenhaus mit einer besser ausgestatteten Verbrennungsstation verlegt und die Familie über den Vorfall informiert.

Wie Rojda Altıntaş berichtet, wird in den offiziellen Dokumenten betont, dass dieses tragische Ereignis nicht direkt auf einen medizinischen Fehler zurückzuführen ist, sondern vollständig auf technische Mängel bei der Gerätesicherheit und den Wartungsprozessen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass es gegen die Sicherheitsstandards verstößt, wenn Hilfspersonal ohne Aufsicht durch Pflegekräfte an Neugeborenen arbeitet.

Darüber hinaus wurde erklärt, dass die Krankenhausleitung die biomedizinische Kontrolle und Kalibrierung der medizinischen Geräte nicht ausreichend überwacht habe und die Tatsache, dass die Sicherheitslücke am Gerät nicht zuvor erkannt wurde, auf einen vielschichtigen Dienstfehler hindeute. Die Verantwortung liege nicht nur beim einzelnen Personal, sondern erstrecke sich auch auf die Kontrollmechanismen der Einrichtung.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Genehmigung erteilt, ein Verwaltungsverfahren gegen die Krankenhausmitarbeiter E.E., Ö.B., A.Ö.M. und Y.K. einzuleiten. Gegen die für den Behandlungsprozess des Babys verantwortliche Fachärztin Dr. H.S.C. wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da ihr keine Fahrlässigkeit oder Schuld nachgewiesen werden konnte.

Es wurde bekannt, dass die Versäumnisse in diesem Prozess von den Justizbehörden mehrdimensional untersucht werden und die Personalaufsicht, die Gerätesicherheit sowie die Verantwortlichkeiten der Krankenhausleitung detailliert geprüft werden sollen.


Nachrichtenquelle: 12punto