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Arbeiter, der seinen Arbeitsplatz für das Freitagsgebet verließ, erhält Recht

In Konya hat ein Arbeiter den Prozess gewonnen, den er nach seiner Entlassung wegen des Freitagsgebets angestrengt hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber diskriminierend gehandelt habe, und sprach dem Kläger eine Entschädigung zu.

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Arbeiter, der seinen Arbeitsplatz für das Freitagsgebet verließ, erhält Recht

In Konya hat der 42-jährige Mehmet Yetkin, dessen Arbeitsvertrag gekündigt wurde, weil er zum Freitagsgebet gegangen war, sowohl die Klage auf Wiedereinstellung als auch die Klage wegen Diskriminierung gewonnen. Die Klagen, die Yetkin, der vier Jahre lang an einer Tankstelle gearbeitet hatte, gegen seinen Arbeitgeber eingereicht hatte, rückten die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes am Arbeitsplatz erneut in den Fokus.

ARBEITSVERTRAG GEKÜNDIGT 

Nachdem Yetkin im Juli 2021 für das Freitagsgebet eine nahegelegene Moschee aufgesucht hatte, erstellte der Arbeitgeber ein Protokoll mit der Begründung, er habe „den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis verlassen“, und kündigte daraufhin den Arbeitsvertrag. Yetkin wandte sich daraufhin an das 1. Arbeitsgericht Konya und reichte eine Klage auf Wiedereinstellung ein. Das Gericht entschied, dass Yetkin zu Unrecht entlassen worden sei, und ordnete seine Wiedereinstellung an.

ENTSCHEIDUNG ÜBER 'DISKRIMINIERUNGSENTSCHÄDIGUNG' 

Nach dem Urteil zur Wiedereinstellung reichte Yetkin beim 2. Arbeitsgericht Konya eine Schadensersatzklage ein, mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitgebers eine Diskriminierung darstelle. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 5 des Arbeitsgesetzes verstoßen habe, und verurteilte ihn zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 7.160 TL.

Nach der Urteilsverkündung erinnerte Mehmet Yetkin daran, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich verboten sei, und erklärte:

"In einem Arbeitsverhältnis darf aufgrund von Religion, Konfession oder ähnlichen Gründen nicht diskriminiert werden. Das Gericht hat mir in dieser Auffassung Recht gegeben. Ich glaube, dass dieses Urteil Präzedenzcharakter haben wird. Ich rufe auch meine Arbeiterkollegen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, dazu auf, ihre Rechte einzufordern."

Dieser Fall hat die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter erneut verdeutlicht.


Nachrichtenquelle: 12punto

Freitagsgebet