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Datum steht fest: Ministerium äußert sich zu Gerüchten über Aufschub bei Kennzeichen-Bußgeldern

Das Innenministerium hat klargestellt, dass es keinen Aufschub bei der geplanten Bußgeldregelung für die Verwendung gefälschter Kennzeichen geben wird. Im Rahmen der neuen Regelung, die ab dem 1. April in Kraft tritt, werden gegen Besitzer vorschriftswidriger Kennzeichen Bußgelder in Höhe von 140.000 TL verhängt.

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Datum steht fest: Ministerium äußert sich zu Gerüchten über Aufschub bei Kennzeichen-Bußgeldern

Während seit Tagen in der Öffentlichkeit über angebliche Verzögerungen bei den Bußgeldern für gefälschte Kennzeichen spekuliert wurde, hat das Innenministerium nun eine klare Stellungnahme abgegeben. Der Pressesprecher des Ministeriums, Hasan Öymez, erläuterte die im neuen Zeitraum zu ergreifenden Maßnahmen sowie die Details der Anwendung.

Öymez wies die entsprechenden Gerüchte entschieden zurück und betonte, dass keine Verzögerung bei den Strafmaßnahmen geplant sei. In seiner Erklärung hieß es: "Ab dem 1. April werden gegen diejenigen, die gefälschte Kennzeichen (die außerhalb des TŞOF gedruckt wurden und nicht den Sicherheitsstandards entsprechen) verwenden, definitiv Strafmaßnahmen eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 140.000 TL verhängt. Ein Aufschub ist in dieser Angelegenheit nicht vorgesehen."

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass Kennzeichen, die vom türkischen Kraftfahrer- und Automobilverband (TŞOF) ausgegeben wurden, selbst wenn sie fehlerhaft gedruckt sein sollten, gemäß den geltenden Regeln nicht bestraft werden, sondern innerhalb einer festgelegten Frist ausgetauscht werden sollen. Auf diese Weise sollen Fahrer dazu angehalten werden, originale und den Sicherheitsstandards entsprechende Kennzeichen zu verwenden.

Laut Öymez: "Selbst wenn sie fehlerhaft gedruckt wurden, werden für Kennzeichen, die vom türkischen Kraftfahrer- und Automobilverband (TŞOF) ausgegeben wurden, keine Strafmaßnahmen angewendet; der Austausch dieser Kennzeichen wird innerhalb des festgelegten Prozesses sichergestellt."

Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass die technischen Standards für Multimedia-Bildschirme und Audiosysteme in Fahrzeugen durch eine in Zukunft zu veröffentlichende Verordnung geklärt werden. In der Stellungnahme wurde die Öffentlichkeit gewarnt, sich nicht durch Informationslücken in die Irre führen zu lassen, und dazu aufgerufen, Berichten, die nicht aus offiziellen Quellen stammen, keinen Glauben zu schenken.

Um hohe Bußgelder bei der Entdeckung gefälschter Kennzeichen zu vermeiden, werden Fahrer dazu aufgefordert, ihre Kennzeichen aus zuverlässigen Quellen zu beziehen. Mit der neuen Regelung wird sowohl die Gewährleistung der Verkehrssicherheit als auch die Verhinderung von Fälschungen angestrebt.


Nachrichtenquelle: 12punto