Vermieter und Mieter haben auf diese Nachricht gewartet... Die Mietpreiserhöhung für Januar steht fest: Über diesem Satz darf nicht erhöht werden
Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Dezember durch das TÜİK wurde der maximal zulässige Mietanpassungssatz für Wohnungen und Gewerbeimmobilien festgelegt. Hier sind die Details, die Vermieter und Mieter im Jahr 2024 betreffen...
Das türkische Statistikamt (TÜİK) hat die Inflationsdaten für Dezember bekannt gegeben. Mit diesen Daten wurde auch die Obergrenze für die Mietanpassungen bei Wohnungen und Gewerbeimmobilien für den Monat Januar festgelegt.
Laut den TÜİK-Daten stieg der Verbraucherpreisindex (VPI) im Dezember 2024 auf Jahresbasis um 44,38 Prozent und auf Monatsbasis um 1,03 Prozent. Die durchschnittliche Inflationsrate der letzten 12 Monate lag bei 58,51 Prozent.
OBERGRENZE FÜR MIETERHÖHUNGEN BEI WOHNRAUM FESTGELEGT
Die Erhöhungsrate bei Wohnungsmieten wird auf Basis der vom TÜİK veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittsrate des VPI bestimmt. Demnach liegt die Obergrenze für Mietanpassungen im Januar bei 58,51 Prozent. Vermieter können die Miete unter der Bedingung erhöhen, dass dieser Wert nicht überschritten wird.
WIE WIRD DIE MIETERHÖHUNG BERECHNET?
Die Erhöhungsrate bei Wohnungsmieten basiert auf den vom TÜİK im Vormonat veröffentlichten 12-Monats-Durchschnittswerten des VPI.
Wenn beispielsweise im Januar eine Mieterhöhung vorgenommen werden soll, wird der 12-Monats-Durchschnitt des VPI für Dezember als Grundlage herangezogen. Dieser Wert wird als gesetzliche Obergrenze festgelegt, und Vermieter, die die Miete erhöhen möchten, dürfen diesen Satz nicht überschreiten.
WIE WERDEN GEWERBEMIETEN FESTGELEGT?
Bei Gewerbemieten stellt sich die Situation etwas anders dar. Die Erhöhungsrate basiert in der Regel auf den Bestimmungen im Mietvertrag.
Falls im Vertrag festgelegt wurde, dass eine Anpassung gemäß den TÜİK-Daten erfolgt, wird wie bei Wohnungsmieten der 12-Monats-Durchschnitt des VPI des Vormonats berücksichtigt. Eigentümer können die Miete erhöhen, ohne diesen Wert zu überschreiten.
Es ist für Vermieter oder Eigentümer von Gewerbeimmobilien rechtlich nicht möglich, bei der Festlegung der Erhöhungsrate über diese Werte hinauszugehen.
Sollte jedoch in den zwischen den Parteien geschlossenen Mietverträgen ein anderer Satz vereinbart worden sein, kann dieser angewendet werden. Mieter haben das Recht, Forderungen nach Erhöhungen, die über der gesetzlichen Grenze liegen, anzufechten.
Nachrichtenquelle : 12punto
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