Anträge für neuen Mutterschutzurlaub gestartet: Wer die Frist verpasst, geht leer aus
Die Antragsphase für die Neuregelung, die die Dauer des Mutterschutzurlaubs auf 24 Wochen verlängert, hat am 4. Mai 2026 begonnen. Um den Anspruch auf die zusätzlichen 8 Wochen geltend zu machen, müssen Mütter ihren Antrag spätestens bis zum Ende der Arbeitszeit am Freitag, den 15. Mai, einreichen.
Mit der neuen Regelung wurde die Dauer des Mutterschutzurlaubs neu festgelegt. Demnach beträgt die Urlaubszeit insgesamt 24 Wochen, bestehend aus 8 Wochen vor der Geburt und 16 Wochen nach der Geburt.
Bei Mehrlingsgeburten wurde die Urlaubszeit erweitert. Für Mütter, die Zwillinge oder mehr Kinder erwarten, wurde die Gesamtdauer des Urlaubs auf 26 Wochen angehoben.
Zudem wurde der Zeitraum geändert, in dem mit ärztlichem Attest weitergearbeitet werden kann. Während es zuvor möglich war, bis zu den letzten 3 Wochen vor der Geburt zu arbeiten, wurde dieser Zeitraum auf 2 Wochen verkürzt. Dadurch wird die nach der Geburt nutzbare Zeit um eine weitere Woche verlängert.
BEGRENZTE ANTRAGSFRIST
Für Mütter, die das Recht auf zusätzlichen Urlaub in Anspruch nehmen möchten, wurde ein fester Zeitplan für das Antragsverfahren festgelegt. Die Anträge, die am 4. Mai 2026 begannen, müssen bis zum Ende der Arbeitszeit am Freitag, den 15. Mai, abgeschlossen sein. Sollte der Antrag nicht innerhalb der insgesamt 10 Arbeitstage gestellt werden, kann ein Anspruchsverlust eintreten.
GELTUNGSBEREICH NACH GEBURTSDATUM FESTGELEGT
Um die zusätzlichen 8 Wochen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, wurde ein Kriterium bezüglich des Geburtsdatums eingeführt. Demnach können Mütter, die nach dem 16. Oktober 2025 entbunden haben, von der Regelung profitieren.
Basierend auf der festgelegten Berechnung werden 168 Tage rückwirkend ab dem 1. April 2026 zugrunde gelegt. Während diejenigen, die innerhalb dieses Zeitraums entbunden haben, in den Geltungsbereich fallen, sind Mütter, die am oder vor dem 15. Oktober 2025 entbunden haben, von der Regelung ausgeschlossen.
Andererseits können Mütter, deren Mutterschutzurlaub zwar bereits beendet ist, die aber zum 1. April 2026 ihre 24-wöchige Frist noch nicht ausgeschöpft haben, durch einen Antrag von dem zusätzlichen Urlaub profitieren.
ZAHLUNGSBETRÄGE AKTUALISIERT
Die vom Sozialversicherungsinstitut (Sosyal Güvenlik Kurumu) geleisteten Zahlungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden ebenfalls auf Basis der neuen Zeiträume neu berechnet.
Die Zahlungen an angestellte Mütter werden nicht mehr auf Basis von 120 Tagen, sondern auf Basis von 168 Tagen berechnet. Die Mindestzahlung wurde auf 123.312 TL festgelegt. Bei einem Bruttogehalt von 35.000 TL werden 130.667 TL ausgezahlt, bei 50.000 TL sind es 186.667 TL.
Beamtinnen erhalten während des Urlaubs weiterhin ihr volles Gehalt. Eine Mutter, die als Beamtin tätig ist und neu entbunden hat, erhält insgesamt 247.560 TL.
Die Berichtszeiträume von Müttern, die sich bereits im Mutterschutzurlaub befinden, werden automatisch über das System aktualisiert.
GEBURTENBEIHILFEN UND URLAUBSNUTZUNG
Im Rahmen der Geburtenbeihilfen wird für das erste Kind eine einmalige Zahlung von 5.000 TL, für das zweite Kind eine monatliche Zahlung von 1.500 TL und für das dritte sowie weitere Kinder eine monatliche Zahlung von 5.000 TL geleistet. Diese Unterstützung wird bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes fortgesetzt.
Daten zufolge können nur 24,22 Prozent der erwerbstätigen Frauen unbezahlten Mutterschutzurlaub in Anspruch nehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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