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Sicheres Zahlungssystem bei Immobilienverkäufen verschoben

Das Handelsministerium hat das Datum für die verpflichtende Einführung des Sicheren Zahlungssystems bei Immobilientransaktionen verschoben, um die technische Infrastruktur fertigzustellen. Der neue Termin ist der 1. Oktober 2026 statt des ursprünglich geplanten 1. Juli.

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Sicheres Zahlungssystem bei Immobilienverkäufen verschoben

Das Handelsministerium hat das Datum, an dem das sichere Zahlungssystem bei Immobilienkäufen und -verkäufen verpflichtend eingeführt werden soll, auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Die Entscheidung wurde getroffen, um den zuständigen Institutionen die Fertigstellung ihrer technischen Infrastrukturarbeiten zu ermöglichen.

SICHERES ZAHLUNGSSYSTEM UM DREI MONATE VERSCHOBEN

In der Erklärung des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass das Sichere Zahlungssystem entwickelt wurde, um Käufer und Verkäufer vor Risiken wie Betrug, Diebstahl und Fälschungen zu schützen, die Schattenwirtschaft zu reduzieren und Zahlungsprozesse sicherer zu gestalten.

Im Rahmen der zuvor getroffenen Regelung war vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2026 bei Immobilienverkäufen, bei denen die Zahlung ganz oder teilweise per Bargeld, Überweisung oder EFT erfolgt, die Abwicklung zwingend über das Sichere Zahlungssystem erfolgen muss. Mit dem System wird angestrebt, dass die Eigentumsübertragung der Immobilie und die Zahlung des Kaufpreises zeitgleich stattfinden.

TECHNISCHE ARBEITEN ALS BEGRÜNDUNG ANGEFÜHRT

In der Mitteilung wurde erklärt, dass die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster sowie die betroffenen Institutionen ihre Arbeiten an der technischen Infrastruktur fortsetzen. Um eine reibungslose Implementierung des Systems zu gewährleisten, wurde die durch die Verordnung eingeräumte Befugnis genutzt und das Datum für die verpflichtende Anwendung auf den 1. Oktober 2026 verschoben.

Damit wird das Sichere Zahlungssystem bei Immobilienkäufen und -verkäufen ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend eingesetzt.


Nachrichtenquelle: 12punto