Stille Gefahr für Autofahrer: Sie könnten unbemerkt in ein Vollstreckungsverfahren geraten
Selbst wenn sich die Parteien nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden einigen, gilt der Fall möglicherweise nicht als abgeschlossen. In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen ohne das Wissen der Fahrer Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden, bei denen hohe Beträge unter dem Vorwand von Wertverlust und Nutzungsausfall gefordert werden.
Dass sich die Parteien nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden untereinander einigen, bedeutet nicht immer, dass der Prozess damit beendet ist. In den letzten Jahren führen zunehmende Praktiken dazu, dass viele in einen Unfall verwickelte Fahrer ohne ihr Wissen mit Zwangsvollstreckungsverfahren konfrontiert werden.
FORDERUNGEN NACH WERTVERLUST UND NUTZUNGSGEBÜHREN
Nach Informationen von NTV wird der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, nicht nur für die Reparaturkosten haftbar gemacht. Auch für die Tage, an denen das Fahrzeug während der Reparatur nicht genutzt werden konnte, sowie für den Wertverlust des Fahrzeugs können Entschädigungen gefordert werden. Diese Beträge, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, werden direkt vom Fahrer verlangt.
DURCH ANWÄLTE EINGELEITETE VOLLSTRECKUNGEN
In der Praxis wird berichtet, dass Anwälte eingeschaltet werden, die über Werkstätten oder Karosseriebetriebe, in die die beschädigten Fahrzeuge gebracht wurden, Kontakt zu den Fahrzeughaltern aufnehmen. Anwälte, die eine Vollmacht für die Entschädigung des Wertverlusts erhalten, können mit dieser Befugnis ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. In einigen Fällen wird angegeben, dass selbst der Fahrzeughalter nicht über alle Phasen des Prozesses informiert ist.
WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB?
Die Partei, die keine Schuld am Unfall trägt, wird mit dem Hinweis, dass der Wertverlust am Fahrzeug von der Versicherung übernommen wird, dazu bewegt, eine Vollmacht zu erteilen. Die Anwälte wenden sich zunächst an die Versicherungsgesellschaft, für Mietkosten und zusätzliche Schäden, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wird jedoch der Weg der Zwangsvollstreckung gegen den schuldigen Fahrer gewählt.
ACHTUNG VOR DEM MAHNVERFAHREN
Das gerichtliche Mahnverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es ohne vorheriges Gerichtsurteil eingeleitet werden kann. Dieser Weg wird auch für Forderungen aus Verkehrsunfällen gewählt. Da keine Verpflichtung zur Vorlage von Dokumenten besteht, erfahren viele Fahrer erst von der Situation, wenn der Vollstreckungsbescheid an ihrer Tür eintrifft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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