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Strafmilderung wegen guter Führung für Mann, der seine krebskranke Ehefrau tötete

Abdullah Sarı, der seine an Krebs erkrankte Ehefrau Naile Sarı in Adana mit einer Schusswaffe tötete, wurde unter Anwendung einer Strafmilderung wegen guter Führung zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Strafmilderung wegen guter Führung für Mann, der seine krebskranke Ehefrau tötete

Am 28. August 2023 erschoss Abdullah Sarı (76) im Stadtviertel Selahattin Eyyubi im Bezirk Yüreğir seine 74-jährige Ehefrau Naile Sarı, eine vierfache Mutter, die an Krebs erkrankt war, mit einer Pistole in den Rücken. Nachdem er lange Zeit neben der Leiche seiner Ehefrau von 55 Jahren gewartet hatte, rief Abdullah Sarı seinen Sohn İbrahim Sarı an und teilte ihm mit, dass er seine Mutter getötet habe. İbrahim Sarı begab sich zur Adresse, fand seine Mutter blutüberströmt vor und verständigte die Polizei. Sarı stellte sich bei der Polizei am Gerichtsgebäude und wurde nach der Vorführung vor Gericht inhaftiert.

"DER VORFALL EIGNETE SICH DURCH EINEN UNFALL"

Gegen Abdullah Sarı wurde vor dem 12. Schwurgericht in Adana ein Verfahren wegen „vorsätzlicher Tötung der Ehefrau“ mit der Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen eröffnet. Sarı erschien zur Urteilsverkündung. In der Verhandlung, an der auch die Anwälte der Parteien und die Nebenkläger teilnahmen, forderte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen wegen „vorsätzlicher Tötung der Ehefrau“ sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren wegen „Erwerbs, Tragens oder Besitzes von nicht lizenzierten Schusswaffen und Munition“. In seinem letzten Wort behauptete Abdullah Sarı, er habe seine Frau versehentlich getötet und sagte: „Ich habe meine Waffe gewartet. Ich habe nicht absichtlich geschossen, der Vorfall ereignete sich durch einen Unfall.“

STRAFMILDERUNG WEGEN GUTER FÜHRUNG GEWÄHRT

Das Gericht verurteilte den Angeklagten Abdullah Sarı zunächst wegen „vorsätzlicher Tötung der Ehefrau“ zu einer lebenslangen Haftstrafe unter erschwerten Bedingungen. Aufgrund seines guten Verhaltens während der Verhandlungen wurde das Strafmaß anschließend auf eine lebenslange Haftstrafe reduziert. Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen „Erwerbs, Tragens oder Besitzes von nicht lizenzierten Schusswaffen und Munition“ zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.


Nachrichtenquelle: 12punto