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Verkehrsgesetz wird erneuert: Neue Regelungen für In-Car-Displays, Soundsysteme und APP-Kennzeichen

Mit einer neuen, vom Innenministerium ausgearbeiteten Verordnung werden die Regeln für Multimedia- und Soundsysteme in Fahrzeugen neu geordnet. Während die Videowiedergabe während der Fahrt verboten wird, erhalten Lautsprecher mit hoher Dezibelzahl eine eingeschränkte Zulassung; für APP-Kennzeichen wird eine Übergangsfrist eingeleitet, und die bestehenden Bedingungen für die Tönung von Autoscheiben bleiben erhalten.

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Verkehrsgesetz wird erneuert: Neue Regelungen für In-Car-Displays, Soundsysteme und APP-Kennzeichen

Im Rahmen einer neuen, vom Innenministerium ausgearbeiteten Verordnung beginnt sich der Rahmen für die Regelungen zu Multimedia-Systemen, Soundsystemen und Kennzeichenanwendungen in Fahrzeugen zu klären. Wie die Zeitung Türkiye Gazetesi berichtet, zielt das Kommuniqué, dessen Veröffentlichung für Ende dieses Monats erwartet wird, darauf ab, Unklarheiten bei den bestehenden Anwendungen zu beseitigen.

NEUE GRENZEN FÜR MULTIMEDIA-SYSTEME

Während ein vollständiges Verbot von Multimedia-Bildschirmen in Fahrzeugen nicht zur Debatte steht, werden Nutzungen, die die Fahrsicherheit gefährden, eingeschränkt. Systeme, die eine freihändige Navigation und Telefonnutzung ermöglichen, können weiterhin verwendet werden.

Dagegen wird die Videowiedergabe auf Bildschirmen während der Fahrt nicht gestattet sein. Systeme, die gegen diese Regel verstoßen, werden bei Fahrzeuguntersuchungen und Verkehrskontrollen identifiziert und mit Strafmaßnahmen belegt. Die Position des Bildschirms im Fahrzeuginneren wird für die Kontrolle nicht ausschlaggebend sein.

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SOUNDSYSTEME

Gemäß der neuen Regelung wird es erlaubt sein, anstelle der Originallautsprecher solche mit höherer Ausgangsleistung einzubauen. Die Verwendung von Ausrüstung wie Subwoofern und Bassboxen, die in Kofferräumen oder anderen Bereichen platziert werden und zusätzliche Schallleistung erzeugen, wird jedoch verboten.

ÜBERGANGSPHASE FÜR APP-KENNZEICHEN

Die Verwendung von Kennzeichen, die in der Öffentlichkeit als „APP-Kennzeichen“ bekannt sind und zuvor von Fahrervereinigungen gedruckt wurden, wird fortgesetzt. Für diese Kennzeichen werden keine Strafen verhängt, und ein Einzug ist nicht vorgesehen.

Dennoch erhalten die für den Kennzeichendruck autorisierten Kammern eine Frist bis zum 1. Januar 2027, um die Standards zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Befugnisse der Kammern, die die erforderlichen Anpassungen nicht vorgenommen haben, für 6 Monate ausgesetzt. In diesem Zeitraum wird die Befugnis auf eine andere Kammer übertragen; Kammern, die die Bedingungen erfüllen, erhalten ihre Befugnisse zurück.

VERKEHRSSICHERHEIT HAT VORRANG

Daten zufolge werden in der Türkei jedes Jahr etwa 300.000 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt, etwa 5.000 Menschen kommen ums Leben. Diese Daten waren maßgebliche Faktoren bei der neuen Verordnung.

Es wurde erklärt, dass die Sanktionen für Verstöße, die den Großteil der Unfälle verursachen – wie Fahren in der Gegenfahrbahn, Überfahren roter Ampeln, Fahren unter Alkoholeinfluss, Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und aggressives Verhalten im Straßenverkehr – unverändert bleiben.

ANWENDUNG VON SCHEIBENTÖNUNG BLEIBT UNVERÄNDERT

Die bestehende Praxis bezüglich Scheibentönung und Aufschriften auf Fahrzeugen wird beibehalten. Unter der Bedingung, dass die Sicht des Fahrers nicht behindert wird und das Fahrzeuginnere nicht vollständig unsichtbar wird, können an den Seitenscheiben Tönungsfolien der Stufen 1 und 2 verwendet werden.

Das Anbringen von Folien an der Windschutzscheibe bleibt, wie bisher, verboten. Zudem wird das Anbringen von nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Aufschriften und Aufklebern am Fahrzeug nicht gestattet sein.


Nachrichtenquelle: 12punto