Eilmeldung... Gouverneursamt gibt Datum bekannt: Betretungsverbot für Wälder in Istanbul!
Aufgrund steigender Temperaturen und einer erhöhten Waldbrandgefahr wurde das Betreten von Waldgebieten in Istanbul für den Zeitraum vom 8. Juni bis zum 15. Oktober untersagt.
Die zunehmende Gefahr von Waldbränden während der Sommermonate in ganz Istanbul hat zu einer neuen Vorsichtsmaßnahme geführt. Laut einer Entscheidung des Gouverneursamts von Istanbul gilt das Verbot ab dem 8. Juni und bleibt bis zum 15. Oktober in Kraft. Während dieses Zeitraums ist der Öffentlichkeit das Betreten aller Wälder in der Stadt untersagt.
In der Erklärung des Gouverneursamts wurde als einer der Gründe für diese Maßnahme angeführt, dass das Risiko von Waldbränden aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Temperaturen ein gefährlicheres Niveau erreicht habe. Brände, die in den Sommermonaten ausbrechen, verursachen nicht nur große Schäden an Grünflächen, sondern bedrohen auch die Tierwelt. Daher wurde betont, dass das Verbot des Betretens von Wäldern zwischen den genannten Daten ein wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt sei.
Von den in Istanbul lebenden Bürgern wird erwartet, dass sie sich während der Dauer des Verbots von Waldgebieten fernhalten und die getroffenen Maßnahmen strikt befolgen. Ziel der Maßnahme ist es, zur Vermeidung möglicher Brände beizutragen.
In der Erklärung des Gouverneursamts von Istanbul heißt es: "Mit Beginn der Sommersaison ist eine Zunahme der Personen- und Fahrzeugdichte in Waldgebieten zu beobachten. Diese Dichte erhöht auch das Risiko von Waldbränden.
Als Gouverneursamt von Istanbul haben wir eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Waldbrände zu verhindern, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstehen könnten.
In diesem Rahmen;
Gemäß Artikel 74 des Forstgesetzes Nr. 6831 sowie den Artikeln 9 und 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 ist das Betreten von Waldgebieten in Istanbul für den Zeitraum vom 8. Juni 2026 bis zum 15. Oktober 2026 untersagt.
Für Picknick- und Erholungsgebiete, Haine, Parks, Naturparks und Ökotourismusgebiete, die innerhalb der Provinzgrenzen von Istanbul liegen und in der folgenden Liste aufgeführt sind, gibt es keine Einschränkungen für Aktivitäten wie Picknicken, Sport, Wandern usw.
Außerhalb der in der folgenden Liste aufgeführten Gebiete ist das Betreten von Waldgebieten mit Fahrzeugen oder zu Fuß, das Entzünden von Grillfeuern, die Verwendung von Gaskochern, das Rauchen von Wasserpfeifen oder das Entzünden von Feuer zu verschiedenen Zwecken verboten.
Im Rahmen der Artikel 31 und 32 des Forstgesetzes ist das Verbrennen von Stoppelfeldern, Gartenabfällen, Olivenhainen und Feldresten sowie von Bäumen, Ästen und jeglicher Vegetation in allen Dörfern und Stadtvierteln, insbesondere in und an Wäldern sowie in Gebieten ohne direkten Waldbezug, untersagt.
Einrichtungen und Industrieunternehmen in der Nähe von Waldgebieten müssen alle präventiven Maßnahmen gegen das Brandrisiko treffen, das durch jegliche Aktivitäten entstehen könnte, die Auswirkungen auf die Waldgebiete haben könnten.
Die für den Bau und die Wartung von Energieleitungen zuständigen Organisationen (BEDAŞ, AYEDAŞ, TEİAŞ) werden die notwendigen Wartungsarbeiten an den Abschnitten der Energieleitungen durchführen, die insbesondere durch Waldgebiete verlaufen, alle Vorkehrungen gegen Brandgefahr treffen und bei Bedarf Stromabschaltungen vornehmen.
Alle unsere Gemeinden werden um Müllsammelplätze, die sich in, am Rande oder in der Nähe von Wäldern befinden, Schutzstreifen anlegen und die notwendigen Baumaschinen (Planierraupen, Lader, Bagger) für den Brandfall bereithalten.
Die unter der Koordination unserer Bezirksgouverneursämter und der Forstregionaldirektion gebildeten Inspektionsteams, bestehend aus allgemeiner Polizei und Forstpolizei, werden wirksame Überwachungs- und Kontrollarbeiten durchführen. Bei Bedarf werden unter Anordnung unserer Bezirksgouverneursämter alle Möglichkeiten des öffentlichen und privaten Sektors genutzt, um effektiv gegen mögliche Brände vorzugehen.
Gegen Personen, die gegen die oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen verstoßen, werden gemäß den einschlägigen Gesetzen verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet."
Nachrichtenquelle: 12punto
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