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Strafe für das Sammeln der endemischen Pflanze, die nur in Tunceli wächst, beträgt 387.000 Lira

Die Strafe für das Sammeln des endemischen Tunceli-Bergknoblauchs (Allium Tuncelianum), der weltweit nur in Tunceli vorkommt, beträgt 387.141 Lira.

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Strafe für das Sammeln der endemischen Pflanze, die nur in Tunceli wächst, beträgt 387.000 Lira

Der in der Natur von Tunceli vorkommende und zu den natürlichen Blumenzwiebeln zählende Tunceli-Bergknoblauch ist aufgrund seines endemischen Status im „Roten Buch der Pflanzen der Türkei“ als gefährdete Pflanzenart gelistet.

Da der Bestand durch unkontrolliertes Ausgraben und Vermarkten aus der Natur gefährdet ist, ist das Ausgraben natürlicher Blumenzwiebeln in geschützten Gebieten wie Nationalparks, Naturparks, Naturschutzgebieten sowie auf Weideflächen verboten.

Um die Nachhaltigkeit der biologischen Vielfalt zu gewährleisten und im Rahmen des Schutzes bedrohter oder seltener Pflanzen- und Tierarten, ist der Handel mit dem Tunceli-Bergknoblauch gemäß dem Umweltgesetz Nr. 2872 untersagt. Wer den Tunceli-Bergknoblauch sammelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 387.141 Lira rechnen. Das Merkmal, das den Tunceli-Bergknoblauch von anderen Knoblauch- und Zwiebelarten unterscheidet, ist, dass er blüht und Samen bildet. Daher ist die einfachste Vermehrungsmethode nur über Samen möglich. Insbesondere das Ausgraben während der Blütezeit kann dazu führen, dass der Bestand des Tunceli-Bergknoblauchs gefährdet wird oder ausstirbt.

Die Behörden weisen darauf hin, dass das Sammeln und Verkaufen des Tunceli-Bergknoblauchs für den Markt verboten ist, und betonen, dass es wichtig sei zu wissen, dass weder der Einzel- noch der Großhandel mit diesem Produkt gestattet ist.


Nachrichtenquelle: İHA

Tunceli Bergknoblauch endemisch