15-Millionen-Dollar-„Trump“-Strafe für US-Fernsehsender
Der führende US-Fernsehsender ABC News wird im Rahmen einer Verleumdungsklage des gewählten Präsidenten Donald Trump eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen Dollar zahlen.
Die Einigung zwischen ABC News und dem Anwaltsteam von Trump wurde öffentlich bekannt gegeben.
Demnach haben sich ABC News und der Moderator George Stephanopoulos bereit erklärt, im Rahmen der Verleumdungsklage gegen Donald Trump eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen Dollar als wohltätige Spende an eine „vom Kläger oder in seinem Namen zu gründende Präsidentschaftsstiftung oder ein Museum“ zu zahlen und sich öffentlich zu entschuldigen.
Der Fernsehsender wird zudem 1 Million Dollar für die Anwaltskosten der Klägerseite übernehmen.
In einem Beitrag auf seinem X-Social-Media-Account kommentierte Trump die Einigung wie folgt: „Diese Einigung stellt einen bedeutenden juristischen Sieg für Trump dar und unterstreicht die Bedeutung von journalistischer Genauigkeit, insbesondere wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht.“
Trump hatte Anfang des Jahres vor einem Bundesgericht in Florida Klage wegen Verleumdung eingereicht, nachdem der Moderator Stephanopoulos während eines Interviews bei ABC News zehnmal wiederholt hatte, dass eine Jury Trump im Fall E. Jean Carroll in New York der „Vergewaltigung“ für schuldig befunden habe.
Die 80-jährige Magazinautorin E. Jean Carroll hatte erklärt, Trump habe sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in New York vergewaltigt; Trump hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Jury des Gerichts befand Trump im Mai 2023 im von Carroll angestrengten Prozess wegen „Vergewaltigung und Verleumdung“ der Körperverletzung, der Verleumdung und der sexuellen Belästigung für schuldig, entschied jedoch, dass Carroll den Vorwurf der „Vergewaltigung“ nicht beweisen konnte.
Das Gericht verurteilte Trump zur Zahlung von 5 Millionen Dollar wegen Körperverletzung und Verleumdung sowie zu 83,3 Millionen Dollar Entschädigung für den der Klägerin entstandenen Schaden.
Nachrichtenquelle: AA
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