Scharfe Reaktion von Außenamtssprecher Keçeli auf Griechenland
Die Türkei hat die Karte Griechenlands auf der Plattform für maritime Raumplanung der EU zurückgewiesen. Außenamtssprecher Keçeli erklärte, dass Griechenland die türkischen Seehoheitsgebiete verletze und betonte: „Wir lehnen diesen rechtswidrigen Versuch eines vollendeten Tatsachenschaffens ab.“
Der Sprecher des Außenministeriums, Öncü Keçeli, hat scharf auf die aktualisierte Karte Griechenlands reagiert, die auf der Plattform für maritime Raumplanung (MSP) der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Keçeli betonte, dass Griechenland die türkischen Seehoheitsgebiete verletze und bezeichnete diese Karte als „rechtswidrig“.
TÜRKEI LEHNT GRIECHISCHE MSP-KARTE AB
In einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform X erklärte Keçeli, dass die MSP-Karte Griechenlands die türkischen Seehoheitsgebiete verletze. Zudem äußerte er, dass Griechenland versuche, seine Ansprüche auf eine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) durch ein völkerrechtswidriges Vorgehen über die EU durchzusetzen, womit die Rechte der Türkei verletzt würden. Keçeli erklärte, dass die Türkei dies entschieden ablehne und „diesen rechtswidrigen Versuch eines vollendeten Tatsachenschaffens zurückweise“.
GRIECHISCHE ANSPRÜCHE AUF DIE AUSSCHLIESSLICHE WIRTSCHAFTSZONE
Keçeli unterstrich, dass Griechenland versuche, seine AWZ-Ansprüche im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis über die EU aufzuzwingen. Er erklärte, dass diese Bemühungen die Grundprinzipien des internationalen Seerechts ignorierten, und stellte klar, dass die Türkei die Ansprüche Griechenlands auf Gebiete innerhalb der türkischen Seehoheitszonen nicht anerkenne. Keçeli betonte, dass Griechenland versuche, eine nicht offiziell erklärte AWZ durch deren Aufnahme in die MSP-Karte zu legitimieren, und wiederholte, dass die Türkei diesen Vorstoß ablehne.
RECHTSPOSITION DER TÜRKEI IST KLAR
Unter Hinweis auf die rechtliche Position der Türkei zu den Außengrenzen ihres Festlandsockels im östlichen Mittelmeer, die am 18. März 2020 bei den Vereinten Nationen (UN) eingereicht wurde, sagte Keçeli: „Die vermeintliche AWZ auf der Karte Griechenlands liegt innerhalb des türkischen Festlandsockels.“ Im Einklang mit der bei der UN hinterlegten Rechtsposition der Türkei erklärte er, dass diese einseitig vorgelegte Karte Griechenlands gegen das Völkerrecht verstoße.
EINSEITIGE SCHRITTE GEGEN DAS VÖLKERRECHT
Keçeli bezeichnete die Bemühungen Griechenlands, seine AWZ-Vorstellungen und Grenzziehungen zum Festlandsockel durch die Aufnahme in die MSP-Karte zu legitimieren, als „zum Scheitern verurteilt“. Er betonte erneut, dass solche einseitigen Schritte völkerrechtswidrig seien und die Türkei diese Versuche zurückweise.
Nachrichtenquelle: 12punto
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