Erste Stellungnahme aus Israel nach der Entscheidung über einstweilige Maßnahmen im Völkermord-Verfahren in Den Haag
Israel hat die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über einstweilige Maßnahmen im Völkermord-Verfahren gegen Tel Aviv als „falsch und empörend“ bezeichnet und die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das israelische Außenministerium hat eine schriftliche Erklärung zur Entscheidung des IGH in Den Haag über „einstweilige Maßnahmen“ in dem von der Republik Südafrika angestrengten Verfahren veröffentlicht, in dem Israel vorgeworfen wird, durch sein Vorgehen im Gazastreifen gegen die Völkermordkonvention zu verstoßen.
„Der Vorwurf des Völkermords, der in Den Haag gegen Israel erhoben wurde, ist falsch und empörend“, hieß es in der Erklärung. Zudem wurde behauptet, dass der Vorwurf grundlos sei und die Völkermordkonvention „missbrauche“.

In der Erklärung wurde Folgendes festgehalten:
„Das Gericht hat mehrfach und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass seine heutige Entscheidung nicht feststellt, ob die Behauptungen Südafrikas berechtigt sind.
Wie Israel wiederholt bestätigt und dargelegt hat, hält das Land weiterhin an seiner Verpflichtung fest, im Einklang mit seinen Rechten und Pflichten nach internationalem Recht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu handeln. Diese Verpflichtung ist unabhängig von jedem IGH-Verfahren unveränderlich.“
In der Erklärung wurde betont, dass die Forderung des Gerichts nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung der im Gazastreifen festgehaltenen israelischen Geiseln „begrüßt“ werde.
In der Erklärung, in der die Völkermordvorwürfe Südafrikas als „haltlos“ bezeichnet wurden, hieß es weiter: „Israel ist zuversichtlich, dass das Gericht diese haltlosen Anschuldigungen in der Phase der Hauptverhandlung zurückweisen wird.“
GERICHT GIBT GRÜNES LICHT FÜR VÖLKERMORD-VORWURF
Bei der Bekanntgabe der Zwischenentscheidung des Internationalen Gerichtshofs wurden folgende Formulierungen verwendet:
„Ob Israel gegen Bestimmungen verstoßen hat, wird sich erst durch die Prüfung der Hauptsache des Verfahrens ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt werden jedoch die Anträge auf einstweilige Maßnahmen erörtert. Nach Auffassung des Gerichts wurde festgestellt, dass ein Teil der Behauptungen Südafrikas unter die Artikel der Konvention fallen könnte. Das Gericht hat entschieden, dass es für die Behandlung dieses Falls zuständig ist.“
ABLEHNUNG DES ISRAELISCHEN ANTRAGS
Das Gericht lehnt den Antrag Israels ab, die Akte abzuweisen. Das Gericht beabsichtigt, irreparable Folgen zu verhindern. Das Gericht hat entschieden, dass ein Teil der von der Republik Südafrika vorgebrachten Forderungen berechtigt ist und umgesetzt werden muss.

ENTSCHEIDUNG ÜBER EINSTWEILIGE MASSNAHMEN
Hinsichtlich der Anordnung einstweiliger Maßnahmen hat der Gerichtshof seine Zuständigkeit bejaht. Der Staat Israel muss seine militärischen Operationen im Gazastreifen und gegen den Gazastreifen unverzüglich einstellen.“
Der Internationale Gerichtshof entschied zudem, dass Israel alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um die Begehung von Handlungen zu verhindern, die durch die Völkermordkonvention verboten sind.
WAS BEDEUTET EINSTWEILIGE MASSNAHME?
Dies sind vorläufige Entscheidungen, die getroffen werden können, um eine weitere Verschlechterung der Lage vor Ort zu verhindern.
Die meisten Experten sind der Ansicht, dass es Südafrika gelungen ist, das Gericht davon zu überzeugen, dass bei einem „Nichtstun“ große lebensbedrohliche Gefahren drohen würden.
Der Teil dieses Verfahrens fand am 11. und 12. Januar statt. Israel hatte seine Verteidigung am 12. Januar vorgebracht.
Südafrika hatte das Gericht aufgefordert, Israel anzuweisen, den Krieg im Gazastreifen zu beenden und die Beschränkungen für die Einfuhr humanitärer Hilfe in den Gazastreifen aufzuheben.
Nachrichtenquelle: AA
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