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Europäische Union einigt sich auf das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“

Die Länder der Europäischen Union (EU) haben sich auf das seit Monaten diskutierte „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ geeinigt.

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Europäische Union einigt sich auf das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“

Die für Umweltfragen zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten trafen sich in Luxemburg im Vorfeld des EU-Gipfels, der für den 27. und 28. Juni angesetzt ist. In einer schriftlichen Erklärung des EU-Rates nach dem Treffen wurde bekannt gegeben, dass sich die Minister auf das von der EU-Kommission vorgeschlagene „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ geeinigt haben.

Das Gesetz zielt darauf ab, bis 2030 auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in der EU die Biodiversität zu fördern und zu diesem Zweck eine entsprechende Vegetation zu schaffen. Das Gesetz, das auch die Umwandlung eines Teils der Ackerflächen in Wälder, Gärten und Feuchtgebiete vorsieht, war innerhalb der Mitgliedstaaten auf Widerstand gestoßen.

Es wurde argumentiert, dass die Umsetzung des Gesetzes zu einem Rückgang der Produktion, steigenden Lebensmittelpreisen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten für Landwirte und insbesondere in Kriegszeiten zu Problemen bei der globalen Lebensmittelversorgung führen würde.

WISSENSCHAFTLER UNTERSTÜTZTEN DAS VORHABEN

Insbesondere in Österreich und der Slowakei war das Gesetz Gegenstand heftiger Debatten. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Wissenschaftler und Teile der Industrie für erneuerbare Energien hatten den Gesetzesvorschlag hingegen unterstützt.

Das Gesetz, das im Juni 2022 als Teil des „Green Deal“ der EU vorgeschlagen wurde, war im Februar 2024 vom Europäischen Parlament gebilligt worden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird das Gesetz in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten.


Nachrichtenquelle: 12punto