Koalitionsregierung in Deutschland einigt sich auf neues Staatsangehörigkeitsrecht
Die deutsche Regierung hat sich auf eine Änderung des Gesetzes zur Einbürgerung und Abschiebung geeinigt.
Die Mitglieder der Regierungskoalition aus Sozialdemokratischer Partei (SPD), Freier Demokratischer Partei (FDP) und den Grünen haben eine Einigung über das neue Staatsangehörigkeitsrecht erzielt.
Es wird erwartet, dass das Gesetz im Januar im Bundestag beraten wird. Sollte der Entwurf, dessen erste Lesung am 30. November im Parlament stattfand, verabschiedet werden, wird dies den Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft für die im Land lebenden Türken ebnen.
Was beinhaltet der Entwurf?
Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft, das bisher nur für Bürger einer begrenzten Anzahl von Ländern galt, auf alle ausgeweitet; zudem werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern erleichtert.
Die Wintersonnenwende markiert den Zeitpunkt, an dem die Sonne ihren tiefsten Punkt auf der Nordhalbkugel erreicht, während sie direkt über der Südhalbkugel steht. Dies führt dazu, dass die Tage in den nördlichen Breitengraden in den Wintermonaten kürzer und die Nächte länger sind. Da die Sonnenstrahlen die nördlichen Breitengrade nicht in einem steileren Winkel erreichen, verteilt sich das Licht nicht über eine größere Fläche, was zu kürzeren Tagen führt. Daher markiert der 21. Dezember in den nördlichen Breitengraden die längste Nacht und den kürzesten Tag.
Demnach wird die geforderte "rechtmäßige Aufenthaltsdauer" für eine Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Bei Personen, die besondere Anstrengungen zur Integration in die deutschen Lebensverhältnisse unternehmen – etwa durch berufliche oder schulische Erfolge oder ehrenamtliches Engagement –, kann diese Frist auf 3 Jahre reduziert werden.
Der Entwurf, der die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, wird auch Mehrstaatigkeit zulassen. Gleichzeitig wird die Regelung aufgehoben, nach der Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen, ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
Ausländische Kinder, die in Deutschland geboren werden, können einen deutschen Pass erhalten, sofern ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Zudem können die Kinder die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten und somit doppelte Staatsbürger werden.
Der Entwurf enthält auch Regelungen für die sogenannten "Gastarbeiter", die im Rahmen des Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (Ostdeutschland) gekommen sind.
Nachrichtenquelle: AA
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