Quote für Turkmenen und Christen im Parlament der Region Kurdistan aufgehoben
Das irakische Bundesgericht hat die 11 Sitze umfassende Quote für Turkmenen und Christen im Parlament der Region Kurdistan (IKR) für verfassungswidrig erklärt.
Das irakische Bundesgericht hat nach einer Prüfung aufgrund eines Einspruchs der Patriotischen Union Kurdistans (PUK) entschieden, dass die für Turkmenen und Christen im Parlament der Region Kurdistan (IKR) reservierte Quote von 11 Sitzen „verfassungswidrig“ ist.
QUOTE VON 11 SITZEN AUFGEHOBEN
Gemäß der Entscheidung des Gerichts wurde die 11-Sitze-Quote, die sich aus 5 Sitzen für Turkmenen, 5 für Christen und 1 für Armenier zusammensetzte, aufgehoben, wodurch die Gesamtzahl der Sitze im Parlament von 111 auf 100 reduziert wurde.
Das Gericht, das zudem die Aufteilung der Region Kurdistan in vier Wahlbezirke beschloss, ordnete an, dass die für dieses Jahr geplanten Wahlen in der Region Kurdistan bis zur Einrichtung einer eigenen Hohen Kommission für Wahlen und Referenden der Region Kurdistan von der Unabhängigen Hohen Wahlkommission des Irak durchgeführt werden sollen.
Nachrichtenquelle: İHA
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