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Skandal-Entscheidung der indischen Regierung sorgt für Aufruhr im Land

Die indische Regierung hat sich gegen Petitionen ausgesprochen, die eine Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe fordern, und argumentiert, dass bestehende Gesetze verheiratete Frauen ausreichend schützen. Der vor dem Obersten Gerichtshof verhandelte Antrag auf Gesetzesänderung stieß auf den Widerstand der Regierung, die geltend macht, die Ehe sei eine „soziale Institution“ und die Einstufung als Vergewaltigung würde die eheliche Beziehung negativ beeinflussen.

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Skandal-Entscheidung der indischen Regierung sorgt für Aufruhr im Land

Die indische Regierung hat sich gegen Petitionen ausgesprochen, die beim Obersten Gerichtshof eingereicht wurden und fordern, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

In einer Erklärung des föderalen Innenministeriums hieß es: „Wir können nicht sagen, dass ein Mann ein grundlegendes Recht hat, seine Ehefrau zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, aber wir verfügen über ausreichende Gesetze, um verheiratete Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen. Das betreffende Strafmaß ist bereits sehr hart und überzogen.“

Der Oberste Gerichtshof berät derzeit über Petitionen, die eine Änderung des Gesetzes fordern, welches besagt, dass ein Mann innerhalb der Ehe nicht wegen Vergewaltigung belangt werden kann.

Laut einer in Indien durchgeführten Studie ist häusliche Gewalt im Land weit verbreitet; jede 25. Frau erfährt sexuelle Gewalt durch ihren Ehemann.

In einer 49-seitigen Stellungnahme, die die Regierung dem Obersten Gerichtshof vorlegte, wurde dargelegt, dass die Ehe eine „eigene Art von Beziehung“ sei und über ein „vollständiges Ökosystem“ aus Gesetzen, Rechten und Pflichten verfüge.

'KÖNNTE ZU ERNSTHAFTEN ERSCHÜTTERUNGEN DER EHE-INSTITUTION FÜHREN'

Es wurde zudem geäußert, dass die Einstufung von Vergewaltigung in der Ehe als Straftat „die eheliche Beziehung ernsthaft beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Erschütterungen der Institution Ehe führen könnte“.

Der Bericht fügte hinzu, dass in der Ehe weiterhin „die Erwartung eines angemessenen sexuellen Zugangs zum Partner“ bestehe und bereits bestehende Gesetze zu häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung und Übergriffen die Rechte verheirateter Frauen schützten.

Das Innenministerium betonte, dass die Ehe eine soziale Institution sei. Das in den Petitionen aufgeworfene Thema sei eher ein gesellschaftliches als ein rein rechtliches, weshalb die Befugnis zur politischen Gestaltung dem Parlament überlassen werden müsse.


Nachrichtenquelle: 12punto

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