Warnung aus Deutschland an seine Bürger: Ihre Meinungsfreiheit kann in der Türkei zu strafrechtlichen Konsequenzen führen
Das Auswärtige Amt Deutschlands hat eine Mitteilung veröffentlicht, die Warnungen für deutsche Staatsbürger enthält, die in die Türkei reisen möchten. In der Mitteilung des Ministeriums heißt es: „Selbst das ‚Liken‘ von Beiträgen in sozialen Medien kann ein Grund für eine Strafverfolgung sein.“ In einer aktuellen Stellungnahme der Behörden wurde jedoch klargestellt, dass es sich lediglich um eine technische Aktualisierung handelte und keine neue Warnung herausgegeben wurde.
Aus Deutschland kam eine Warnung bezüglich sozialer Medien an Bürger, die in die Türkei reisen wollen. Zu den Warnhinweisen gehörten Aussagen wie: „Äußerungen, die nach deutschem Recht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu beruflichen und strafrechtlichen Konsequenzen führen“ sowie „Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen und Demonstrationen fern“.
Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, heißt es im Warntext auf der Website des Auswärtigen Amtes: „Willkürliche Verhaftungen, Ausreisesperren oder die Verweigerung der Einreise in die Türkei sind weiterhin Vorkommnisse, mit denen deutsche Staatsbürger konfrontiert werden können.
Personen, die zuvor problemlos in das Land ein- und ausreisen konnten, können bei einer erneuten Einreise aufgrund von Anschuldigungen aus der Vergangenheit oder wegen eines neuen Vorwurfs verhaftet werden“, so der Text.
WARNUNG: 'GRUND FÜR EINE STRAFVERFOLGUNG'
In dem Text, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein „Like“ in sozialen Medien zu einer Strafverfolgung führen kann, heißt es weiter:
„Aufgrund der weiten Auslegung des Terrorismusbegriffs in der Türkei, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist, können einfache Äußerungen, Beiträge in sozialen Medien, Kommentare oder sogar ‚Likes‘, die in Deutschland von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, in der Türkei eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Im Rahmen eines neuen ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Desinformation‘ kann auch die Verbreitung von Aussagen, die von den Strafverfolgungsbehörden als unwahr angesehen werden und die die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit gefährden, ein Grund für eine Strafverfolgung sein.“
„ÄUSSERUNGEN, DIE NACH DEUTSCHEM RECHT VON DER MEINUNGSFREIHEIT GEDECKT SIND...“
Im weiteren Verlauf des Textes heißt es:
„Es wurden Verhaftungen, Strafverfahren oder Ausreisesperren aufgrund von regierungskritischen Beiträgen in sozialen Medien beobachtet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Beleidigung des Präsidenten. Dies kann für Personen, die ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten, schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, sind deutsche Staatsbürger mit engen persönlichen Bindungen zur Türkei sowie Personen mit deutsch-türkischer Doppelstaatsangehörigkeit von diesen Umständen betroffen.
Es gab auch Fälle, in denen Journalisten ohne Begründung keine Akkreditierung erhielten. Äußerungen, die nach deutschem Recht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu beruflichen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
„KANN IN DER TÜRKEI ALS REGIERUNGSKRITISCH WAHRGENOMMEN WERDEN“
Es wird empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen, Demonstrationen und generell von großen Menschenmengen fernzuhalten. Ansichten, die in Deutschland geäußert werden, oder Handlungen, wie etwa das Unterzeichnen von Petitionen zu kurdischen Themen, können in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden und somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dasselbe gilt für regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien; selbst das Teilen oder Liken von fremden Inhalten kann dazu führen. Auch private Kommentare können durch anonyme Anzeigen an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass konsularische Hilfe durch die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen möglicherweise nicht ausreicht, um Sie vor schwerwiegenden strafrechtlichen Verfolgungen zu schützen. Bitte berücksichtigen Sie die Informationen unter den Rubriken ‚Innenpolitische Lage‘ und ‚Rechtliche Besonderheiten‘. Beachten Sie zudem die Hinweise zu Einreisekontrollen und Einreiseverweigerungen.“
„WIR HABEN KEINE NEUE WARNUNG HERAUSGEGEBEN“
Offizielle Quellen erklärten, dass die Berichte, wonach Deutschland eine neue Reisewarnung für die Türkei herausgegeben habe, nicht den Tatsachen entsprechen.
Gegenüber T24 erklärten die Quellen, dass die deutschen Behörden am 7. August lediglich eine technische Aktualisierung des bestehenden Textes im Rahmen des kürzlich in Deutschland verabschiedeten Gesetzes zur Doppelstaatsangehörigkeit vorgenommen hätten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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