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Anpassung bei Essenskarten: Bezug zum Mindestlohn

Es wurden Änderungen bei Zahlungen vorgenommen, die erfolgen, wenn am Arbeitsplatz keine Verpflegung bereitgestellt wird. Mit der neuen Regelung sind Zahlungen für Essenszuschüsse nicht mehr nur auf Bargeld beschränkt. Auch Essenskarten können nun in diesem Rahmen genutzt werden.

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Anpassung bei Essenskarten: Bezug zum Mindestlohn

Die Änderung der Verordnung über Sozialversicherungsgeschäfte wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wurden Essenskarten und -schecks in die Regelungen für Essenszuschüsse in Betrieben aufgenommen, in denen keine Verpflegung bereitgestellt wird.

BERECHNUNG DES MINDESTLOHN-BEZUGS GEÄNDERT

Mit der neuen Regelung wird bei der Berechnung des Essenszuschusses nicht mehr der tägliche Mindestlohn mit einem festgelegten Prozentsatz in einen Essensbetrag umgerechnet, sondern der tägliche Essensbetrag als Basis herangezogen.

In der alten Fassung hieß es: "Unter der Bedingung, dass am Arbeitsplatz oder in dessen Räumlichkeiten keine Verpflegung bereitgestellt wird, gilt für alle Zahlungen, die unter dem Namen Essenszuschuss an Versicherte oder an Dritte für Versicherte geleistet werden, der Betrag, der sich aus der Multiplikation des vom Verwaltungsrat der Anstalt festgelegten Prozentsatzes des täglichen Mindestlohns mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage ergibt."

In der neuen Fassung heißt es: "In Fällen, in denen am Arbeitsplatz oder in dessen Räumlichkeiten keine Verpflegung bereitgestellt wird, gilt für Leistungen, die dem Versicherten durch die Bereitstellung von Essen in Form von Bargeld oder durch andere Mittel als die direkte Inanspruchnahme von Verpflegungsdiensten, wie etwa Essenskarten/Schecks/Gutscheine, gewährt werden, der Teil, der den Betrag nicht übersteigt, welcher sich aus der Multiplikation des vom Verwaltungsrat der Anstalt festgelegten täglichen Essensbetrags für die tatsächlich gearbeiteten Tage mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage ergibt."

TRITT AM 1. JANUAR IN KRAFT

Die im Amtsblatt veröffentlichte Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto

Essenskarte neue Regelung