Antidumpingmaßnahmen bei Importen von „Zündvorrichtungen“ für Öfen und Herde aus China werden fortgesetzt
Es wurde beschlossen, die Antidumpingmaßnahmen für die Einfuhr von „Zündvorrichtungen (die ausschließlich als Zündsysteme in Gasöfen und -herden verwendet werden)“ mit Ursprung in China beizubehalten.
Das vom Handelsministerium erstellte Kommuniqué zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei Importen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Demnach wurde die vom Ministerium für Importe eingeleitete und von der Generaldirektion für Importe durchgeführte abschließende Überprüfungsuntersuchung für das betreffende Produkt abgeschlossen.
Als Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass bei einer Aufhebung der Maßnahmen gegen Produkte mit Ursprung in China die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Dumping und der daraus resultierende Schaden anhalten oder erneut auftreten würden.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die bestehende Antidumpingmaßnahme bei der Einfuhr des betreffenden Produkts in Höhe von 24,55 Prozent des CIF-Wertes weiterhin anzuwenden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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