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Anträge auf Geburtsbeihilfe gestartet

Die Ministerin für Familie und Sozialdienste, Göktaş, gab bekannt, dass Anträge auf Geburtsbeihilfe ab heute über das e-Devlet-System gestellt werden können.

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Anträge auf Geburtsbeihilfe gestartet

In der Türkei wird der Staat für Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2025 geboren werden, eine Geburtsbeihilfe gewähren.

Die Ministerin für Familie und Sozialdienste, Mahinur Özdemir Göktaş, erklärte, dass Anträge auf Geburtsbeihilfe nun über das e-Devlet-System entgegengenommen werden.

Göktaş teilte folgende Informationen zum Umfang der Geburtsbeihilfe mit:

"Unsere Familien, die ab dem 1. Januar 2025 Kinder bekommen, werden von diesen Hilfen profitieren. Demnach werden wir für das erste Kind, das ab dem 1. Januar 2025 geboren wird, eine einmalige Geburtsbeihilfe in Höhe von 5.000 Lira zahlen; für das zweite Kind werden monatlich 1.500 Lira und für das dritte sowie jedes weitere Kind monatlich jeweils 5.000 Lira auf die Konten der Mütter überwiesen. Diese Unterstützung wird fortgesetzt, bis unsere Kinder das 5. Lebensjahr vollendet haben."

Die Hilfsbeträge gestalten sich wie folgt: Für das erste Kind erfolgt eine einmalige Zahlung von 5.000 TL; für das zweite Kind werden ab der Geburt bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres (über einen Zeitraum von 60 Monaten) monatlich 1.500 TL gezahlt; für das dritte und jedes weitere Kind erfolgt ebenfalls über 60 Monate eine monatliche Zahlung von 5.000 TL.

Der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan ist befugt, diese Beträge zu erhöhen. Die genannten Zahlungen werden aus dem Fonds zur Förderung der sozialen Unterstützung und Solidarität finanziert.

Die Geburtsbeihilfen werden den Familien ohne Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben ausgezahlt und können in keiner Weise gepfändet werden.

WIE STELLT MAN EINEN ANTRAG AUF GEBURTSBEIHILFE?

Für den Antrag auf Geburtsbeihilfe muss die Geburt des Kindes zunächst erfolgt und das Kind im Identitätsaustauschsystem (KPS) des Standesamtes registriert sein. Anschließend muss der "Antrag auf Geburtsbeihilfe" vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden; dieser kann persönlich, per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier eingereicht werden.

Die Anträge können bei den Provinzdirektionen für Familie und Sozialdienste oder den angeschlossenen Sozialdienstzentren gestellt werden. Personal, das in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen tätig ist (einschließlich der im Rahmen von Dienstleistungsbeschaffungen Beschäftigten), reicht die Anträge bei der eigenen Dienststelle ein.

Bürger, die im Ausland leben, können ihre Anträge über Botschaften und Konsulate stellen. Sollten sie sich in der Türkei aufhalten, genügt es, sich an die nächstgelegene Provinzdirektion für Familie und Sozialdienste oder ein Sozialdienstzentrum zu wenden.


Nachrichtenquelle: AA

Geburtsbeihilfe