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Auszahlungstermine für das Kindergeld 2025: Wann wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind ausgezahlt?

Die Auszahlungstermine für das Kindergeld im Jahr 2025 sind zum Gesprächsthema geworden. Die Termine für die Zahlungen im Rahmen des Kindergeldes, das das Ministerium für Familie und Sozialdienste im Rahmen des „Jahres der Familie“ eingeführt hat, stehen nun fest. Präsident Erdoğan teilte Details zu den Kindergeldzahlungen für das erste, zweite und dritte Kind mit. Die Zahlungen für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, waren bereits angekündigt und das Antragsverfahren wurde eingeleitet. Wann werden die Kindergeldzahlungen für 2025 auf die Konten überwiesen? Hier sind die Details...

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Auszahlungstermine für das Kindergeld 2025: Wann wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind ausgezahlt?

Bürger erkundigen sich derzeit danach, wann die Kindergeldzahlungen erfolgen werden. Mit der vom Ministerium für Familie und Sozialdienste erstellten und im Amtsblatt veröffentlichten Kindergeldverordnung wurden die Einzelheiten des Auszahlungsprozesses geklärt. Wann werden die Kindergeldzahlungen also ausgezahlt? Hier ist der festgelegte Zahlungsplan für das erste, zweite und dritte Kind...

WANN WIRD DAS KINDERGELD AUSGEZAHLT?

Die Ministerin für Familie und Sozialdienste, Mahinur Özdemir Göktaş, gab an, dass etwa 170.000 Anträge auf Kindergeld eingegangen seien und die Zahlungen ab Mai auf die Konten der Mütter überwiesen würden. Für Kinder, die nach dem 1. Januar geboren wurden, wurde eine Unterstützung in Höhe von einmalig 5.000 TL für das erste Kind, monatlich 1.500 TL für das zweite Kind und monatlich 5.000 TL für das dritte Kind angekündigt.

Präsident und AKP-Vorsitzender Recep Tayyip Erdoğan erwähnte in seiner Rede auf dem Internationalen Familienforum das Datum der Kindergeldzahlung und kündigte an, dass die Zahlungen für das Jahr 2025 am 28. Mai erfolgen werden.

Die Kindergeldzahlungen im Rahmen des „Jahres der Familie“ werden ab Mittwoch, dem 28. Mai, auf die Konten der Anspruchsberechtigten überwiesen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS KINDERGELD

Um das Kindergeld für Kinder zu erhalten, die am oder nach dem 1. Januar 2025 lebend geboren wurden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Mutter, der Vater oder beide müssen türkische Staatsbürger sein, die Familie muss ihren Wohnsitz in der Türkei haben, der Antrag muss korrekt und vollständig bei den zuständigen offiziellen Stellen eingereicht werden und die Kindergeldvorgänge müssen über das System verfolgt werden.

Der Antrag auf Kindergeld kann gestellt werden, sobald die Registrierung des Kindes im Identitätsaustauschsystem (KPS) abgeschlossen ist.

Der Antrag muss für das erste Kind innerhalb von 12 Monaten nach dem Geburtsdatum und für weitere Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres gestellt werden.

Sollten beide Elternteile verstorben sein, kann der Antrag vom gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt werden.

Bei der Antragstellung werden die türkischen Identitätsnummern der Mutter, des Vaters und des Kindes, für das die Unterstützung beantragt wird, sowie gegebenenfalls weiterer Kinder, eine Wahrheitserklärung und vom Ministerium eventuell angeforderte zusätzliche Informationen benötigt.

WIE HOCH IST DIE KINDERGELDZAHLUNG?

Die Verordnung zum Kindergeld wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung wird eine Zahlung in Höhe von einmalig 5.000 TL für das erste Kind, monatlich 1.500 TL für das zweite Kind und monatlich 5.000 TL für das dritte und jedes weitere Kind geleistet.

Diese Zahlungen werden ohne Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben über den Fonds zur Förderung der sozialen Unterstützung und Solidarität abgewickelt. Bei den Kindergeldzahlungen werden die Mittel des Fonds zur Förderung der sozialen Unterstützung und Solidarität verwendet, ohne dass eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich ist.



Nachrichtenquelle: 12punto

Geburtsbeihilfe