Dem türkischen Parlament vorgelegt: Vorschlag für 'vierteljährliche Anpassung des Mindestlohns'
Die Fraktionsvorsitzenden der CHP haben beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einen Gesetzesentwurf für Rentner und Mindestlohnempfänger eingereicht.
Während der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, einer Zwischenerhöhung des Mindestlohns eine Absage erteilte, hat die CHP einen überraschenden Vorstoß unternommen.
Die CHP-Fraktionsvorsitzenden Ali Mahir Başarır, Murat Emir und Gökhan Günaydın haben beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einen Gesetzesentwurf für Rentner und Mindestlohnempfänger eingereicht.
Wie Cumhuriyet berichtet; wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmer massiv geschrumpft sei, und es wird vorgeschlagen, "den Mindestlohn in dreimonatigen Abständen entsprechend der Inflationsrate anzupassen".
Die Details des von den CHP-Fraktionsvorsitzenden eingebrachten Vorschlags lauten wie folgt:
„In diesem Umfeld hoher Inflation führt die Festlegung des Mindestlohns nur einmal im Jahr zu einem massiven Kaufkraftverlust bei den Arbeitnehmern. In ähnlicher Weise haben unsere Rentner, deren Bezüge gegenüber der tatsächlichen Inflation an Wert verlieren, Schwierigkeiten, selbst ihre Grundbedürfnisse zu decken. Aus diesem Grund versuchen unsere Rentner neben den allgemeinen wirtschaftlichen Problemen auch mit den psychologischen Problemen fertig zu werden, die durch den Mangel an sozialer Teilhabe und Einkommen entstehen.
"SCHÜTZEN SIE VOR DER KRISE"
-Mit unserem Gesetzesentwurf soll der Mindestlohn in dreimonatigen Abständen entsprechend der Inflationsrate erhöht werden, um zumindest die Kaufkraft unserer Mindestlohnempfänger zu schützen.
-Bei der Festlegung der niedrigsten Rentenbezüge soll ein Bezug zum Mindestlohn hergestellt und die niedrigste Rente auf das Niveau des Mindestlohns angehoben werden.
-Die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsbelastung für unsere kleinen Gewerbetreibenden soll verringert werden.
-Die Hälfte der Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, die der Gewerbetreibende für sich selbst und seine Mitarbeiter zahlt, soll vom Staatshaushalt übernommen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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