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Eilmeldung des Ministeriums: In diesen Berufen darf ohne Zertifikat nicht mehr gearbeitet werden

Die neue Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Für 40 Berufe, die als gefährlich oder sehr gefährlich eingestuft sind, wurde ein Berufsbefähigungsnachweis zur Pflicht.

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Eilmeldung des Ministeriums: In diesen Berufen darf ohne Zertifikat nicht mehr gearbeitet werden

Die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit bezüglich des Berufsbefähigungsnachweises wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit dem neuen Kommuniqué wurde für Beschäftigte in 40 Berufen, die als gefährliche oder sehr gefährliche Arbeiten eingestuft sind, eine Zertifikatspflicht eingeführt.

Gemäß der Regelung müssen Personen, die in diesen Berufen tätig sind, über einen Berufsbefähigungsnachweis verfügen, der den vom Berufsbefähigungsinstitut (MYK) festgelegten Standards entspricht.

WER KEIN ZERTIFIKAT HAT, DARF NICHT BESCHÄFTIGT WERDEN

Im Rahmen des Kommuniqués dürfen Personen, die nicht über das erforderliche Zertifikat verfügen und die Ausnahmekriterien nicht erfüllen, 12 Monate nach Veröffentlichung der Regelung in diesen Berufen nicht mehr beschäftigt werden.

Gegen Arbeitgeber und deren Vertreter, die weiterhin Personal ohne Zertifikat entgegen den Vorschriften beschäftigen, werden im Rahmen des Gesetzes Nr. 5544 verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt.

EINIGE GRUPPEN SIND AUSGENOMMEN

Die Regelung enthält auch Ausnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Demnach sind;

Personen mit einem Meisterbrief gemäß dem Berufsbildungsgesetz Nr. 3308

Absolventen von berufsbildenden und technischen Bildungseinrichtungen des Bildungsministeriums

Absolventen einschlägiger Fachbereiche an Universitäten

Personen, die vor dem festgelegten Datum vom Bildungsministerium anerkannte Kursprogramme abgeschlossen haben

unter der Bedingung, dass sie in ihrem Fachgebiet arbeiten, von der Zertifikatspflicht befreit.

BERUFE MIT ZERTIFIKATSPFLICHT BEKANNT GEGEBEN

Die Berufe, für die eine Zertifikatspflicht eingeführt wurde, sind nach Sektoren wie folgt aufgelistet:

ENERGIESEKTOR (11 BERUFE)

Heizungs- und Sanitärarbeiten, Montage von Klimaanlagen, Personal für Biogas-, Wind- und Solarenergie, Kesselwärter sowie Personal, das mit treibhausgasbetriebenen Geräten arbeitet.

AUTOMOBILSEKTOR (6 BERUFE)

Technisches Personal in den Bereichen Wartung und Montage von Elektro- und Hybridfahrzeugen.

BERGBAU UND BAUWESEN (7 BERUFE)

Marmor- und Natursteinproduktion, Bergbauaufsicht, Rettungsarbeiten sowie Bedienung von Baumaschinen.

MASCHINENBAU UND METALL (5 BERUFE)

Wartungsarbeiten an Baumaschinen, Bedienung von Bohrmaschinen, Guss- und Kernherstellung.

UMWELT UND LOGISTIK (4 BERUFE)

Personal für Abfallwirtschaft, Sammler gefährlicher Abfälle sowie Fahrer, die Gefahrguttransporte durchführen.

ELEKTRO UND ELEKTRONIK (3 BERUFE)

Elektromechanische Montagearbeiten und elektrische Wartungsaktivitäten.

Durchführung der Regelung

Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit ist für die Umsetzung des Kommuniqués verantwortlich, das mit seiner Veröffentlichung in Kraft getreten ist.


Nachrichtenquelle: 12punto