Entscheidung der SGK zum Essensgeld: Zahlungen über diesem Betrag werden beitragspflichtig
Eine neue Regelung, die einen neuen Schwellenwert für Essenszuschüsse an Arbeitnehmer festlegt, ist in Kraft getreten. Der Teil, der 300 TL pro Tag übersteigt, wird nun in die Sozialversicherungsbeiträge einbezogen, was die Beitragsbelastung für Arbeitgeber erhöht.
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat eine wichtige Änderung vorgenommen, die die Praxis der Essenszuschüsse neu gestaltet. Mit der heute veröffentlichten neuen Verordnung wurde der beitragsfreie Betrag für den täglichen Essenszuschuss, den Arbeitgeber pro Arbeitnehmer gewähren, auf 300 TL aktualisiert.
Diese neue Grenze, die ab dem 17. April 2026 gilt, umfasst sowohl direkte Barzahlungen als auch Zuschüsse, die über alternative Methoden wie Essenskarten, Schecks oder Gutscheine bereitgestellt werden. Das bedeutet: Wenn der tägliche Essenszuschuss für einen Arbeitnehmer 300 TL übersteigt, wird der überschüssige Teil als „Gehalt“ betrachtet und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
In der Regelung der SGK bleibt der gesamte Betrag der Essensleistung weiterhin beitragsfrei, sofern die Verpflegung direkt am Arbeitsplatz oder innerhalb des Betriebes bereitgestellt wird. Wenn Arbeitgeber die Essensunterstützung jedoch über externe Catering-Firmen, Essenskarten oder Bargeld leisten, ist nur der Betrag bis zu 300 TL von der Beitragspflicht ausgenommen. Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Essenszuschuss von 350 TL für einen Tag, so profitiert der Teil von 300 TL von der Ausnahme, während für den verbleibenden Betrag von 50 TL Beiträge gezahlt werden müssen.
In der Regelung wurde zudem festgelegt, dass die festgelegte Grenze von 300 TL jährlich an die wirtschaftlichen Bedingungen angepasst wird. Somit wird dieser Freibetrag automatisch gemäß dem im Steuerverfahrensgesetz festgelegten Neubewertungssatz erhöht. Ziel ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin entsprechend den sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen zu unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der neuen Anwendung ein wichtiger Wendepunkt im Bereich der Essenszuschüsse sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erreicht wurde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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