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Erwartete gute Nachricht beim Online-Shopping

Die Entscheidung, dass bei Rücksendungen von Online-Einkäufen die Versandkosten vom Verbraucher zu tragen sind, wurde um ein Jahr verschoben.

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Erwartete gute Nachricht beim Online-Shopping

Aufgrund des hohen Aufkommens in den Paketshops nach Rücksendungen bei Online-Einkäufen war eine Änderung des Rückgabeprozesses beschlossen worden, wonach die Versandkosten für Retouren vom Verbraucher zu tragen gewesen wären. 

Diese Regelung sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

NEUE ENTSCHEIDUNG DES HANDELSMINISTERIUMS

Das Handelsministerium erklärte gestern dazu, dass globale Entwicklungen und Aktualisierungen der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) genau verfolgt und in das nationale Recht integriert würden. In diesem Sinne wurde bekannt gegeben, dass Änderungen am Gesetz Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher sowie an den Bestimmungen der Verordnung über Fernabsatzverträge vorgenommen wurden, mit dem Ziel, ein faires Gleichgewicht zwischen Verkäufern und Verbrauchern zu gewährleisten und unsere Verbraucher nach universellen Standards zu schützen.

UM 1 JAHR VERSCHOBEN

In der Erklärung des Ministeriums hieß es: „Es wurde eine Änderung vorgenommen, wonach die für den 1.1.2025 vorgesehenen Änderungen der Verordnung über Fernabsatzverträge nun am 1.1.2026 in Kraft treten. Mit dieser Änderung wurden die Einschränkungen für Waren und Dienstleistungen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann, sowie die Bestimmungen, wonach Rücksendekosten vom Verbraucher getragen werden können, verschoben, um sicherzustellen, dass unsere Verbraucher ihr Widerrufsrecht weiterhin ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung von Vertragsstrafen ausüben können.“ Damit wurde die Überwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher im E-Commerce um ein Jahr verschoben.

VERHINDERUNG VON BENACHTEILIGUNGEN

In der Erklärung wurden folgende Aussagen getroffen:

„Als Handelsministerium zielen wir nach den Regelungen darauf ab, Verbraucherbenachteiligungen zu verhindern, die durch die künstliche Steigerung der Nachfrage nach oft minderwertigen und unsicheren Produkten entstehen, welche durch attraktive Angebote wie kostenlosen Versand, kostenlose Rücksendungen und Aktionsrabatte bei ausländischen E-Importen ohne steuerliche Vertretung im Inland und mit zuletzt sehr schnell wachsendem Geschäftsvolumen beworben werden. Darüber hinaus soll unser Binnenmarkt geschützt werden, wenn man die Möglichkeit eines unlauteren Wettbewerbs für Verkäufer auf dem heimischen Markt in Betracht zieht.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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