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Finanzministerium greift durch: Hohe Strafen für die Nutzung veralteter POS-Geräte!

Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat Maßnahmen ergriffen, da trotz der Einführung moderner Registrierkassensysteme, die POS-Geräte und Registrierkassen kombinieren, weiterhin veraltete POS-Geräte im Umlauf sind. Im Rahmen der Bekämpfung der Schattenwirtschaft drohen Nutzern verbotener mobiler POS-Geräte Strafen von bis zu 20.000 Lira pro Feststellung, während Banken, die diese Geräte nicht von den Steuerpflichtigen zurückfordern, mit einer Strafe von 200.000 Lira belegt werden.

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Finanzministerium greift durch: Hohe Strafen für die Nutzung veralteter POS-Geräte!

Das Ministerium für Schatz und Finanzen wird Strafen gegen diejenigen verhängen, die trotz der Umstellung auf moderne Registrierkassensysteme, die POS-Geräte und Registrierkassen kombinieren, weiterhin veraltete POS-Geräte verwenden, um die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.

Das Ministerium hat im Rahmen der Bekämpfung der Schattenwirtschaft zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, darunter die korrekte und fristgerechte Ausstellung von Finanzbelegen wie Kassenbons und Rechnungen sowie die Erweiterung der Möglichkeiten für Kartenzahlungen.

Mit der 2013 vom Ministerium eingeführten Regelung war vorgesehen, mobile EFT-POS-Geräte, die Zahlungen mit Bankkarten im Einzelhandel ermöglichen, mit Registrierkassen zu kombinieren, um neue, moderne Registrierkassensysteme zu nutzen.

Auf diese Weise werden bei Zahlungen mit Bankkarten über die neuen Registrierkassensysteme der Beleg und der Kassenbon als ein integriertes Dokument ausgestellt.

MISSBRAUCH WIRD UNTERBUNDEN

Dies hat dazu beigetragen, Missbräuche zu verhindern, wie etwa das Umgehen der Registrierung von Zahlungen über mobile EFT-POS-Geräte, die gesetzeswidrige Vergabe von Darlehen über diese Geräte oder die Ausstellung von Belegen oder Rechnungen auf andere Personen als den tatsächlichen Käufer.

Mit der Umsetzung war geplant, die Nutzung dieser POS-Geräte und der alten Registrierkassengeneration innerhalb eines Zeitplans zu beenden und auf moderne, EFT-POS-fähige Registrierkassensysteme umzustellen.

Da dieser Wandel nicht vollständig vollzogen wurde, wurde mit einem am 30. Dezember 2023 veröffentlichten Kommuniqué beschlossen, die Umstellung bis spätestens 1. Juli 2024 abzuschließen. Das Kommuniqué führte zudem die Verpflichtung ein, Kartenzahlungen über moderne Registrierkassensysteme zu akzeptieren.

Andererseits wurden durch Gesetzesänderungen spezielle Strafregelungen für Sachverhalte wie die Abwicklung von Zahlungen unter dem Namen oder Konto Dritter, die Nutzung fremder Zahlungssysteme und -geräte sowie die Nichtbereitstellung geeigneter Geräte und Systeme für Steuerpflichtige eingeführt.

SCHREIBEN AN BANKEN UND STEUERPFLICHTIGE VERSANDT

Das Ministerium wurde aktiv, nachdem festgestellt wurde, dass mobile EFT-POS-Geräte weiterhin von Steuerpflichtigen genutzt werden, und schrieb alle Banken und Zahlungsdienstleister an. In dem Schreiben wurde gefordert, die Nutzung der in der Vergangenheit fehlerhaft an Einzelhandelsunternehmen ausgegebenen mobilen EFT-POS-Geräte einzustellen, diese Geräte von den Steuerpflichtigen zurückzufordern und stattdessen moderne Registrierkassensysteme oder Geräte mit einem sicheren Finanzanwendungssystem bereitzustellen.

Bei den Kontrollen wurden Steuerpflichtige, die trotz Verbots mobile EFT-POS-Geräte verwendeten, per SMS und Brief benachrichtigt. Das Ministerium forderte die Einstellung der Nutzung dieser Geräte, deren Rückgabe an die Banken oder Zahlungsdienstleister sowie die Anschaffung moderner Registrierkassensysteme oder Geräte mit sicherem Finanzanwendungssystem, um darüber Kartenzahlungen zu akzeptieren.

Infolge dieser Maßnahmen werden für jede einzelne Feststellung Strafen verhängt: Steuerpflichtige, die weiterhin verbotene mobile EFT-POS-Geräte nutzen, müssen mit 20.000 Lira (bei Bilanzierung) bzw. 10.000 Lira (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung) rechnen, während Banken und Zahlungsdienstleister, die diese Geräte nicht zurückfordern, mit 200.000 Lira bestraft werden.

Darüber hinaus werden Steuerpflichtige, die keine Kartenzahlungen über moderne Registrierkassensysteme ermöglichen, ebenfalls mit jeweils 20.000 Lira oder 10.000 Lira pro Feststellung belegt.

"STEUERPFLICHTIGE UND BANKEN WERDEN BESTRAFT"

Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte, dass man die Arbeiten zur Gewährleistung der Steuergerechtigkeit, zur Erfassung der Schattenwirtschaft und zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit entschlossen fortsetze.

Şimşek merkte dazu an:

"Die Beendigung der Nutzung fehlerhafter POS-Geräte, deren Rücknahme von den Steuerpflichtigen und die Bereitstellung moderner Registrierkassensysteme sind für die Bekämpfung der Schattenwirtschaft von großer Bedeutung. Steuerpflichtige sowie Banken und Zahlungsdienstleister, die diesen Wandel nicht vollziehen, werden bestraft. Unser Ministerium setzt seine Arbeit zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Einzelhandel entschlossen und ohne Unterbrechung fort."


Nachrichtenquelle: AA

Finanzminister Mehmet Şimşek Schattenwirtschaft Schattenwirtschaft POS-Gerät