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Finanzverwaltung nennt Zahl für Ausreisegebühr: „Regelmäßige jährliche Erhöhung empfohlen“

In einer Präsentation der Finanzverwaltung zum neuen Steuerpaket wurde vorgeschlagen, die Ausreisegebühr auf 3.000 TL festzulegen und jährlich an die Neubewertungsrate anzupassen.

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Finanzverwaltung nennt Zahl für Ausreisegebühr: „Regelmäßige jährliche Erhöhung empfohlen“

In der Präsentation zur „Gesetzgebungsarbeit 2024“ der dem Finanzministerium unterstellten Finanzverwaltung (GİB) vom 24. Mai 2024 finden sich bemerkenswerte Vorschläge und Prognosen für das neue Steuerpaket. 

Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, wird in der Präsentation zum neuen Steuerpaket, das die Regierung in Kürze der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorlegen will, vorgeschlagen, die derzeit bei 150 TL liegende Ausreisegebühr auf 3.000 TL anzuheben. 

In der Präsentation heißt es unter der Zwischenüberschrift „Vorgeschlagene Regelung“: „Es wird vorgeschlagen, den Betrag der Ausreisegebühr, die von türkischen Staatsbürgern bei der Ausreise ins Ausland erhoben wird, auf 3.000 TL festzulegen, sicherzustellen, dass die Gebühr jedes Jahr um die Neubewertungsrate erhöht wird, und die dem Präsidenten erteilte Befugnis entsprechend anzupassen.“

Im Abschnitt zur „Wirkungsanalyse“ des Vorschlags wird daran erinnert, dass im Jahr 2023 insgesamt 8 Millionen 743 Tausend 760 Personen unter Zahlung der Ausreisegebühr ins Ausland gereist sind, und es wird festgehalten: „Unter der Annahme, dass im Jahr 2024 die gleiche Anzahl an Personen unter Zahlung der Gebühr ausreist, wird ein Einnahmeeffekt von 12,5 Milliarden TL für einen Zeitraum von 6 Monaten berechnet.“

HÖHE DER ERHÖHUNG WAR NOCH NICHT GEKLÄRT

Es ist vorgesehen, dass diese vorgeschlagene Regelung Teil des Steuerpakets ist, das nach dem Opferfest-Feiertag der TBMM vorgelegt werden soll. Laut Bloomberg gab es zuvor Berichte, wonach die Ausreisegebühr von 150 TL auf 1.500 TL angehoben werden sollte. Quellen aus dem Finanzministerium gaben jedoch an, dass die Höhe der Erhöhung der Ausreisegebühr noch nicht endgültig feststehe.


Nachrichtenquelle: 12punto

Finanzverwaltung Finanz- und Schatzministerium Neubewertungsrate Gebühr Ausreisegebühr