Frist für die Abgabe und Zahlung der Körperschaftsteuer verlängert
Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung der lokalen Mindest-Ergänzungskörperschaftsteuer für den Rechnungszeitraum 2024 bis zum 15. Januar 2026 verlängert.
Die Finanzverwaltung (GİB) hat bekannt gegeben, dass die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen zur lokalen Mindest-Ergänzungskörperschaftsteuer für den Rechnungszeitraum 2024 sowie die damit verbundenen Zahlungsfristen bis zum 15. Januar 2026 verlängert wurden. Diese Fristen, die normalerweise am 31. Dezember geendet hätten, gelten durch die neue Regelung nun bis Donnerstag, den 15. Januar 2026. Mit dieser Entscheidung gewährt die GİB den Steuerpflichtigen eine zusätzliche Frist, um die Vorbereitung der Steuererklärungen und die Zahlungsabwicklung entspannter durchführen zu können.
Nachrichtenquelle: 12punto
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