Frist für KKM verlängert!
Die Frist für das währungsgeschützte Einlagenkonto (KKM) mit Devisenkonvertierung wurde verlängert.
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat im Amtsblatt die Mitteilungen zur Änderung der Mitteilung über die Unterstützung der Umwandlung von türkischen Lira-Einlagen- und Partizipationskonten sowie zur Änderung der Mitteilung über die Unterstützung der Umwandlung von Goldkonten in türkische Lira-Einlagen- und Partizipationskonten veröffentlicht.
Demnach können inländische natürliche Personen im Rahmen des währungsgeschützten Einlagenkontos ihre bei Banken bestehenden Gold-, Dollar-, Euro- und Britische-Pfund-Deviseneinlagenkonten sowie Devisenpartizipationsfonds zum Stichtag 31. Januar 2024 in türkische Lira umwandeln.
Für die Salden, die bei der Umwandlung von Gold- und Deviseneinlagenkonten sowie Partizipationsfonds in befristete TL-Einlagen- oder Partizipationskonten durch inländische juristische Personen zugrunde gelegt werden, gab es keine Aktualisierungen der zuvor festgelegten Daten.
Die Umwandlung in türkische Lira erfolgt auf Wunsch der Kontoinhaber und zum jeweiligen Umrechnungskurs.
Nachrichtenquelle: 12punto
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