Auch die Abfindung ist von der Inflation aufgefressen worden: Hier sind die Abfindungssätze für 2025!
Der Experte für Arbeitsökonomie Prof. Dr. Aziz Çelik erklärte, dass der Anstieg der Abfindungsobergrenze hinter der Inflation zurückgeblieben sei. Çelik wies darauf hin, dass ein Arbeitnehmer mit 25 Jahren Betriebszugehörigkeit einen erheblichen Verlust bei seiner Abfindung erleiden werde.
Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) gab die Inflationsrate für Dezember mit 1,03 Prozent und die jährliche Inflationsrate mit 44,38 Prozent bekannt.
Mit diesen Zahlen wurde die Abfindungsobergrenze für das Jahr 2025 auf 46.659 TL festgelegt.
Prof. Dr. Aziz Çelik erklärte, dass die Festlegung des Anstiegs der Abfindungsobergrenze auf Basis der Gehaltserhöhungen für Beamte anstelle der 6-monatigen Inflationsrate zu großen Verlusten für die Arbeitnehmer führe.
Çelik äußerte sich wie folgt:
"Die Abfindungsobergrenze, die im Juli 2024 bei 41.828 TL lag, hätte bei einer Anpassung an die Inflationsrate (15,75 Prozent) 48.414 TL erreicht. Aufgrund der auf Basis der Beamtengehaltserhöhung festgelegten Rate von 11,54 Prozent blieb die Obergrenze jedoch bei 46.659 TL. Dieser Unterschied führt bei einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit zu einem Gesamtverlust von 44.000 Lira bei der Abfindung."
ABFINDUNG WIRD VON DER INFLATION ERDRÜCKT
Çelik betonte, dass die Erhöhungssätze über der Inflation liegen müssten, um den Wert der Abfindung zu erhalten, und forderte eine Überprüfung der Regelungen, um den Verlust von Arbeitnehmerrechten zu verhindern.
WAS IST EINE ABFINDUNG?
Die Abfindung wird für jedes volle Jahr, das ein Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber beschäftigt war, auf Basis des 30-tägigen Bruttogehalts berechnet.
Bei der Berechnung werden das Bruttogehalt des Arbeitnehmers sowie regelmäßig gezahlte Zusatzleistungen (z. B. Fahrt- und Verpflegungszuschüsse) berücksichtigt. Von der Abfindung wird lediglich die Stempelsteuer einbehalten.
Formel zur Berechnung der Abfindung:
Gesamtabfindung = Bruttogehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre
Beispielrechnung:
Bruttogehalt: 26.004 TL (Bruttobetrag des Mindestlohns für 2025)
Beschäftigungsdauer: 5 Jahre
Gesamtabfindung = 26.004 TL × 5 = 130.020 TL
Von diesem Betrag wird nur die Stempelsteuer abgezogen. Der Stempelsteuersatz für das Jahr 2025 beträgt 0,759 %.
Stempelsteuer: 130.020 TL × 0,00759 = 987,85 TL
Nettoabfindung: 130.020 TL - 987,85 TL = 129.032,15 TL
Diese Berechnung wurde unter Verwendung des Bruttobetrags des Mindestlohns für 2025 und des Stempelsteuersatzes durchgeführt. Bei abweichenden Bruttogehältern und Beschäftigungsdauern ändern sich die Ergebnisse.
Nachrichtenquelle : 12punto
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