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Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln“ des Handelsministeriums wurden neue Regelungen für die Ratenzahlungsfristen beim Verkauf von generalüberholten Mobiltelefonen und Fahrzeugen eingeführt.

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Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Das Handelsministerium hat die Anzahl der Raten für den Verkauf von generalüberholten Mobiltelefonen sowie Fahrzeugen, die zu bestimmten Preisen angeboten werden, neu geregelt.

Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Die vom Ministerium erstellte „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Demnach wurde die Ratenzahlungsfrist für den Verkauf von Mobiltelefonen, die als generalüberholte Produkte von Erneuerungszentren und autorisierten Händlern angeboten werden und deren Preis 25.000 Lira übersteigt, oder für Mobiltelefone, die nicht als solche gelten und deren Preis 20.000 Lira übersteigt, auf 3 Monate begrenzt.

Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

AUCH RATENZAHLUNGEN BEI FAHRZEUGVERKÄUFEN NEU GEREGELT

Mit der Verordnung wurden auch die Ratenzahlungsfristen für Fahrzeugverkäufe neu festgelegt.

Demnach darf die Ratenzahlungsfrist bei Fahrzeugverkäufen mit einem Endrechnungswert von bis zu 400.000 Lira 48 Monate, bei Fahrzeugen über 400.000 Lira bis zu 800.000 Lira 36 Monate, bei Fahrzeugen über 800.000 Lira bis zu 1,2 Millionen Lira 24 Monate und bei Fahrzeugen zwischen 1,2 Millionen Lira und 2 Millionen Lira 12 Monate nicht überschreiten.

Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Bei Fahrzeugverkäufen mit einem Endrechnungswert von über 2 Millionen Lira ist keine Ratenzahlung möglich.

Im Amtsblatt veröffentlicht: Achtung für alle, die ein Telefon oder Auto kaufen möchten! Ratenzahlungsfristen geändert

Die Ratenzahlung für Fahrzeugkredite gestaltet sich wie folgt:

Fahrzeuge bis 400.000 TL: Maximal 48 Monate.

Fahrzeuge zwischen 400.000 TL und 800.000 TL: Maximal 36 Monate.

Fahrzeuge zwischen 800.000 TL und 1,2 Millionen TL: Maximal 24 Monate.

Fahrzeuge zwischen 1,2 Millionen TL und 2 Millionen TL: Maximal 12 Monate.

Fahrzeuge über 2 Millionen TL: Keine Ratenzahlung möglich.


Nachrichtenquelle : 12punto

Ratenzahlung Handelsministerium