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Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Der leitende SGK-Experte İsa Karakaş hat wichtige Erklärungen zu den wenig bekannten Rechten von erwerbstätigen Rentnern abgegeben. Karakaş erläuterte detailliert, dass der Bezug von zwei Renten sowie Sonderzahlungen möglich sind und klärte zudem über die Ansprüche auf Abfindungen und Wiedereinstellung auf.

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Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Der SGK-Chefexperte İsa Karakaş hat die wenig bekannten Rechte von erwerbstätigen Rentnern erläutert.

Laut einem Bericht von TGRT Haber sind die Erklärungen von İsa Karakaş wie folgt:

"Man muss über alle Rechte von Rentnern von A bis Z sprechen. Denn leider gibt es Fehlinformationen über erwerbstätige Rentner. Es kursieren häufig falsche Informationen darüber, ob erwerbstätige Rentner ein zweites Gehalt beziehen können, ob sie Arbeitslosengeld erhalten können, oder über ihre Situation bei Krankheit, Ungerechtigkeiten, ungerechtfertigter Kündigung oder ob sie von der Arbeitsplatzsicherung profitieren und eine Wiedereinstellung fordern können. Wenn sie entlassen werden, gibt es zudem Fragen dazu, wie sie Ansprüche wie Kündigungsentschädigung, Abfindung usw. geltend machen können. Da es viele falsche Informationen über Rentner gibt, bleiben viele unserer Rentner-Kollegen von diesen Rechten ausgeschlossen.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

'DOPPELTES GEHALT UND SONDERZAHLUNGEN MÖGLICH'

Zunächst muss festgehalten werden: Wenn Sie aus irgendeinem Arbeitsverhältnis verrentet sind, egal ob im öffentlichen Dienst, über Bağkur, SSK oder im privaten Sektor, können Sie, solange Sie dem Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrag unterliegen, sowohl Ihre Rentenbezüge als auch das Gehalt aus Ihrer aktuellen Beschäftigung beziehen.

Tatsächlich ist es möglich, dass Sie, während Sie für Ihre Rente eine Sonderzahlung (Promosyon) erhalten, auch von der Bank für Ihr Arbeitsgehalt eine weitere Sonderzahlung erhalten, sofern Ihr Arbeitgeber dies vorsieht. Somit besteht die Möglichkeit, zwei verschiedene Sonderzahlungen zu erhalten. In der Tat ist diese Praxis in vielen Betrieben bereits üblich.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Im Rahmen der Zeiträume, in denen der Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrag gezahlt wird, erhöht sich unsere Rente nicht. Sollte es jedoch in dieser Zeit zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kommen und Sie aufgrund dessen arbeitsunfähig werden, können Sie für jeden Tag sowohl Ihre Rente als auch das Krankengeld beziehen.

Darüber hinaus haben Sie, falls während Ihrer Erwerbstätigkeit als Rentner eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt, die Möglichkeit, zusätzlich eine Rente wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zu beziehen und somit beide Zahlungen gleichzeitig zu erhalten. Wenn Sie danach wieder zu arbeiten beginnen, wird Ihre Rente nicht gekürzt, da Sie dem Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrag unterliegen. Folglich haben Sie Anspruch auf all diese Rechte.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

KÖNNEN RENTNER ARBEITSLOSENGELD BEZIEHEN?

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, darf man über kein anderes Einkommen oder Gehalt verfügen. Aus diesem Grund können Rentner kein Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie arbeitslos werden. Wenn der Arbeitgeber Sie jedoch ohne Angabe von Gründen entlassen hat, haben Sie Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.

Was die Abfindung betrifft, so gibt es keinen Unterschied zwischen einem erwerbstätigen Rentner und einem normalen Arbeitnehmer. Während Arbeitnehmer, die keine Rentner sind, durch ein Schreiben der SGK Anspruch auf Abfindung erwerben, können Rentner aufgrund ihres Rentenstatus ebenfalls eine Abfindung erhalten. Zudem können Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aufgrund von Verrentung eine Abfindung verlangen; Rentner haben in gleicher Weise Anspruch darauf.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Darüber hinaus sollten Rentner bei ihrer Arbeit nicht vergessen, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist, wenn beispielsweise Gehälter unvollständig ausgezahlt wurden, Überstundenvergütungen nicht gezahlt wurden, trotz Arbeit an offiziellen Feiertagen die Gehälter falsch berechnet wurden oder die Sozialversicherungsbeiträge unvollständig gemeldet wurden.

Wenn der Arbeitgeber diese Zahlung nicht leistet, können Sie Ihre Rechte auf dem Rechtsweg definitiv durchsetzen. In Fällen, in denen Sie nur deshalb entlassen wurden, weil Sie Rentner sind, haben Sie bei mehr als 30 Beschäftigten im Betrieb und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten die Möglichkeit, über eine Schlichtungsstelle und anschließend vor Gericht die Wiedereinstellung zu erstreiten. Selbst wenn Sie die Wiedereinstellung gewinnen, haben Sie Anspruch auf bis zu 4 Monatsgehälter für die Zeit, in der Sie nicht beschäftigt waren. Zusätzlich dazu wird, falls der Arbeitgeber Sie trotz gerichtlicher Anordnung zur Wiedereinstellung nicht wieder einstellt, eine Entschädigung für die Arbeitsplatzsicherung von bis zu 8 Monaten angewandt.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Man muss auch Folgendes erwähnen: Während bei einem erwerbstätigen Rentner nur 7,5 % Sozialversicherungs-Unterstützungsbeitrag vom Gehalt abgezogen werden, werden beim Gehalt eines normalen Arbeitnehmers 14,4 % SSK-Beitrag und Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen.

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?

Daher ist das Nettogehalt von erwerbstätigen Rentnern um 7,5 % höher, da sie im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern geringere Abzüge haben; egal ob sie zum Mindestlohn oder zu einem normalen Gehalt arbeiten."

Rentner kennen ihre Rechte nicht! Sind doppelte Bezüge und Sonderzahlungen möglich?



Nachrichtenquelle : 12punto

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