Schlechte Nachrichten für Rentner: Auszahlungszeitraum für Erhöhung der Mindestrente verlängert sich
Aufgrund des Zeitplans im Parlament wurde mitgeteilt, dass die Erhöhung der Mindestrente um 18,47 Prozent möglicherweise nicht rechtzeitig für die Auszahlung im Januar erfolgen wird. Es wird erwartet, dass die entstehende Differenz bei den Rentenzahlungen an darauffolgenden Tagen ausgeglichen wird.
Während die Erwartungen auf eine Erhöhung der Mindestrente anhalten, wurde bekannt gegeben, dass die entsprechende Regelung ab dem 15. Januar 2026 in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten werden soll.
Sollte der Vorschlag Gesetz werden, würde die derzeitige Mindestrente von 16.881 Lira durch eine Erhöhung um 18,47 Prozent auf 20.000 Lira steigen.
Es wird jedoch betont, dass die Phasen in den parlamentarischen Ausschüssen und im Plenum sowie die Zustimmung des Präsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt möglicherweise nicht kurzfristig abgeschlossen werden können.
Auch die technischen Vorbereitungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) könnten den Prozess der Erhöhung verzögern. Aus diesem Grund werden Rentner im Januar zunächst den aktuellen Betrag erhalten; die Differenz von 3.119 Lira soll nach Inkrafttreten der Neuregelung zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt ausgezahlt werden.
AN WELCHEN TAGEN WERDEN DIE RENTEN AUSGEZAHLT?
Rentner der Sozialversicherungsanstalt (SSK) erhalten ihre Bezüge monatlich basierend auf der letzten Ziffer ihrer Rentenversicherungsnummer.
Die Auszahlungen für diejenigen mit der Endziffer 9 beginnen am 17. Januar, für die Endziffer 7 am 18., für 5 am 19., für 3 am 20., für 1 am 21., für 8 am 22., für 6 am 23., für 4 am 24., für 2 am 25. und für die Endziffer 0 am 26. Januar.
Bei Rentnern der Bağ-Kur werden die letzten beiden Ziffern der Rentenversicherungsnummer berücksichtigt. Diejenigen mit den Endziffern 5, 7 und 9 erhalten ihre Rente am 25.; diejenigen mit 3 und 1 am 26.; diejenigen mit 4, 6 und 8 am 27. und diejenigen mit 0 und 2 am 28. Januar.
WAS PASSIERT, WENN DIE ERHÖHTE RENTE NICHT BIS ZUM 17. JANUAR EINTRIFFT?
Sollte die gesetzliche Regelung bis zum 17. Januar 2026 nicht abgeschlossen sein, erhalten die Rentner ihre Januar-Rente weiterhin ohne die Erhöhung. Sobald die Gesetzgebungs- und Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind und die Regelung in Kraft tritt, wird die Differenz gesammelt auf die Konten der Anspruchsberechtigten überwiesen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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