Der Staat gewährt jedem ab 18 Jahren das Recht auf Rente ohne Erwerbstätigkeit! Wie werden die Anträge gestellt?
Der Staat führt eine neue Regelung ein, die es jedem Individuum ab 18 Jahren ermöglicht, durch die Zahlung von Beiträgen ohne Erwerbstätigkeit in Rente zu gehen. Zudem werden Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten mit einer Unterstützung von 15.000 TL für junge Menschen und Hausfrauen angeboten, und es wird eine Versicherungsmöglichkeit für Personen geschaffen, die im Haushalt arbeiten. Wer kann von der freiwilligen Versicherung profitieren? Wie werden die Anträge gestellt? Wie hoch sind die zu zahlenden Beiträge? Hier sind die Details...
Jedes Individuum ab 18 Jahren kann durch die Zahlung von freiwilligen Versicherungsbeiträgen ohne Erwerbstätigkeit einen Rentenanspruch erwerben.
Insbesondere junge Menschen und Frauen, die zu Hause arbeiten, erhalten durch dieses System sowohl soziale Absicherung als auch die Möglichkeit, in Rente zu gehen.
EINE NEUE METHODE FÜR JUNGE MENSCHEN UND FRAUEN
Wie die Zeitung Sabah berichtet, wird zudem ein Teilzeitbeschäftigungsprojekt mit einer Unterstützung von 15.000 TL für junge Menschen und Frauen ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projekts können Studierende und Hausfrauen in Bereichen wie sozialen Diensten, Bibliotheken und Bildung arbeiten.
WER KANN VON DER FREIWILLIGEN VERSICHERUNG PROFITIEREN?
Das System der freiwilligen Versicherung gewährt Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, das Recht, Versicherungsbeiträge ohne Arbeitszwang zu zahlen. In diesem Rahmen können:
Personen mit Wohnsitz in der Türkei
Personen, die keiner Arbeit nachgehen, die eine Pflichtversicherung erfordert
Personen, die weniger als 30 Tage im Monat oder nicht in Vollzeit arbeiten
Personen, die keine Rente von einer Sozialversicherungseinrichtung beziehen
Alle Personen ab 18 Jahren
durch eine Antragstellung für dieses System soziale Absicherung und Rentenansprüche erwerben.
WIE WERDEN DIE ANTRÄGE GESTELLT?
Wer sich freiwillig versichern möchte, kann den Antrag mit der „Eintrittserklärung für die freiwillige Versicherung“, die in der Verordnung über Sozialversicherungsverfahren enthalten ist, bei den Provinzdirektionen für soziale Sicherheit oder den Zentren für soziale Sicherheit in ihrem Wohnort stellen.
Die Anträge werden nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen bearbeitet, und die Personen gelten ab dem Datum, an dem sie mit der Beitragszahlung beginnen, als versichert.
WIE HOCH SIND DIE ZU ZAHLENDEN BEITRÄGE?
Der freiwillige Versicherungsbeitrag wird als 32 Prozent des vom Versicherten festgelegten monatlichen beitragspflichtigen Einkommens berechnet. Der niedrigste monatliche Beitrag für das Jahr 2025 beträgt:
8.321 TL
Von dieser Zahlung entfallen:
20 Prozent auf die Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrentenversicherung
12 Prozent auf die allgemeine Krankenversicherung.
WAS PASSIERT, WENN DIE BEITRAGSZAHLUNG AUSBLEIBT?
Versicherte können ihre Beiträge innerhalb von 12 Monaten zuzüglich Verzugszinsen nachzahlen. Wenn jedoch 12 Monate lang keine Zahlung erfolgt, endet der Versicherungsstatus.
WIE GEHT MAN IN RENTE?
Um mit dem freiwilligen Versicherungssystem in Rente gehen zu können, müssen mindestens 5.400 Beitragstage (15 Jahre) erreicht werden. Personen, die zuvor in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, können ihre fehlenden Tage durch die freiwillige Versicherung ergänzen und so einen Rentenanspruch erwerben.
HAUSFRAUEN UND JUNGE MENSCHEN KÖNNEN EBENFALLS IN RENTE GEHEN
Hausfrauen und junge Menschen, die zu Hause arbeiten, können durch den Erwerb eines Befreiungsscheins für Kleingewerbetreibende Beiträge zahlen und einen Rentenanspruch erwerben.
Hausfrauen und junge Menschen können sich versichern, indem sie Beiträge auf Basis des Bruttomindestlohns zahlen.
Für das Jahr 2025 wurde der niedrigste Beitrag auf 8.321 TL festgelegt.
Versicherte Hausfrauen können auch von der allgemeinen Krankenversicherung profitieren.
VERSICHERUNGSMÖGLICHKEIT FÜR IN DER HAUSARBEIT BESCHÄFTIGTE
Auch Personen, die in der Hausarbeit tätig sind, wie etwa Betreuungskräfte oder Reinigungskräfte, können sich versichern lassen. Dieser Versicherungsstatus hängt jedoch von der Arbeitsdauer ab:
Wer weniger als 10 Tage im Monat beim selben Arbeitgeber arbeitet, kann sich durch eigene Beitragszahlung versichern.
Der in diesem Rahmen zu zahlende monatliche Beitrag beträgt: 8.451 TL
Für Personen, die mehr als 10 Tage in der Hausarbeit tätig sind, muss der Arbeitgeber die Beiträge zahlen.
Wer seine fehlenden Tage auf 30 Tage ergänzt, gilt als versichert im Rahmen von 4/1-a (SSK).
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZAHLUNG VON 15.000 TL?
Es werden Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten für Hausfrauen, Universitätsstudierende und Menschen mit Behinderungen geschaffen. Sie können in Bereichen wie sozialen Diensten, Bibliotheken und Bildung arbeiten.
Die Arbeitszeiten werden nicht mit den Schulzeiten kollidieren und das Programm wird maximal 10 Monate dauern. In der ersten Phase werden 60.000 junge Menschen von dem Projekt profitieren, und diese Zahl soll schrittweise erhöht werden. Die jungen Menschen erhalten ein monatliches Entgelt von 15.000 TL. Zudem wird Hausfrauen und Frauen, die aufgrund der Kindererziehung aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit von zu Hause aus geboten.
Nachrichtenquelle : 12punto
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