Wann werden die Feiertagsboni vor dem Ramadan-Fest ausgezahlt? Wer erhält wie viel?
Mit der Regelung im Sammelgesetz, das heute in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten wird, soll der Feiertagsbonus von 3.000 TL auf 4.000 TL angehoben werden. Damit werden vor dem Ramadan-Fest Zahlungen an viele Personen geleistet, darunter Rentner, Witwen und Waisen. Die Boni werden in Beträgen ausgezahlt, die je nach Anteilssatz variieren. Wer erhält wie viel Bonus? Wann gibt es den Bonus für das Opferfest? Hier sind die Details...
Es wird erwartet, dass die Regelung zur Feiertagsprämie, die Teil des Omnibus-Gesetzentwurfs ist, dessen Beratung heute in der TBMM-Generalversammlung beginnt, am späten Mittwoch verabschiedet wird.
WANN WERDEN DIE ZAHLUNGEN ERFOLGEN?
In Anbetracht dessen, dass das Ramadan-Fest am 30. März beginnt, wird erwartet, dass die Zahlungen vor dem Fest erfolgen.
Nach Abschluss des Prozesses im Parlament ist es am wahrscheinlichsten, dass die Zahlungen zwischen Montag, dem 24. März, und Freitag, dem 28. März, erfolgen.
WANN WERDEN DIE PRÄMIEN FÜR DAS OPFERFEST AUSGEZAHLT?
Es wird erwartet, dass die Prämien auf die Konten überwiesen werden, bevor die Festwoche beginnt.
Die Prämie für das Opferfest, das auf den 6. bis 9. Juni fällt, wird ebenfalls zwischen dem 2. und 5. Juni auf die Konten überwiesen.
Die Auszahlungstage für Rentner der SSK, Bağ-Kur und Emekli Sandığı werden je nach Zuweisungsnummer an unterschiedlichen Tagen erfolgen.
WER ERHÄLT DIE FEIERTAGSPRÄMIE?
Die Zahlungstermine werden von der SGK öffentlich bekannt gegeben. Die Feiertagsprämie wird nicht nur an Rentenempfänger gezahlt, sondern auch an Bezieher von Altersrenten, Dienstunfähigkeitsrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten und Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
WER ERHÄLT WIE VIEL?
Rentner erhalten die Feiertagsprämie in gleicher Höhe von 4.000 TL. Bezieher von Witwen- und Waisenrenten profitieren jedoch von den Zahlungen entsprechend ihrem Anteilssatz.
Wer eine Rente vom Ehepartner bezieht, hat Anspruch auf 75 Prozent, wer selbst Rentner ist oder arbeitet und eine Rente vom Ehepartner bezieht, auf 50 Prozent, und Waisen haben Anspruch auf 25 Prozent der Prämie.
Beispielsweise erhalten diejenigen, die zum Ramadan-Fest eine Rente vom Ehepartner beziehen, 75 Prozent von 4.000 TL, also 3.000 TL. Wer zwei verschiedene Renten bezieht, erhält die Prämie auf Basis der Rente, die die höchste Auszahlung ermöglicht.
Die Feiertagsprämie wird nicht nur an Rentenempfänger gezahlt, sondern auch an Bezieher von Altersrenten, Dienstunfähigkeitsrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten und Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
Auch Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Kriegsveteranen, Sicherheitswächter, Spitzensportler und Zivilisten, die durch Terrorakte geschädigt wurden, sowie deren Anspruchsberechtigte erhalten die Feiertagsprämie.
Rentner erhalten die Feiertagsprämie in gleicher Höhe von 4.000 TL.
Bezieher von Witwen- und Waisenrenten profitieren von den Zahlungen entsprechend ihrem Anteilssatz. Wer eine Rente vom Ehepartner bezieht, hat Anspruch auf 75 Prozent, wer selbst Rentner ist oder arbeitet und eine Rente vom Ehepartner bezieht, auf 50 Prozent, und Waisen haben Anspruch auf 25 Prozent der Prämie.
Nachrichtenquelle : 12punto
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