Wie hoch wird der Mindestlohn sein? Wann wird die Mindestlohnerhöhung 2025 bekannt gegeben?
Die Erhöhung des Mindestlohns wird nach den Verhandlungen zwischen der Regierung sowie den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber feststehen. Wann wird die Mindestlohnerhöhung bekannt gegeben? Wie hoch wird der Mindestlohn mit der Erhöhung im Januar 2025 sein?
Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung, wird ihre erste Sitzung abhalten, um den Mindestlohn für das Jahr 2025 festzulegen. Wann wird die Mindestlohnerhöhung bekannt gegeben? Wie hoch wird der Mindestlohn mit der Erhöhung im Januar 2025 sein?
WANN WIRD DIE MINDESTLOHNERHÖHUNG BEKANNT GEGEBEN?
Der Mindestlohn, der im neuen Jahr gelten wird, wird von der Mindestlohnkommission festgelegt, die sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung zusammensetzt.
Die erste Sitzung der Kommission findet am 10. Dezember unter dem Vorsitz des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit statt.
Der Gewerkschaftsbund Türk-İş vertritt die Arbeitnehmerseite, während der Arbeitgeberverband TİSK die Arbeitgeberseite vertritt. Die Kommission besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Regierung mit jeweils 5 Mitgliedern pro Gruppe. Nach insgesamt vier Sitzungen, die im Laufe des Dezembers stattfinden werden, wird der für 2025 geltende Mindestlohn festgelegt.
Nach drei Sitzungen dieser Kommission, an der Vertreter der Regierung, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber teilnehmen, wird die Mindestlohnerhöhung für das Jahr 2025 der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
PROGNOSEN ZUR MINDESTLOHNERHÖHUNG 2025
Während weiterhin verschiedene Szenarien für die Mindestlohnerhöhung diskutiert werden, zeichnet sich auch ab, mit welchen Sätzen die Lohnverhandlungen beginnen werden. Im Einklang mit den Erwartungen der Öffentlichkeit wird davon ausgegangen, dass die Verhandlungen mit einer Forderung von mindestens 25 bis 35 Prozent beginnen werden.
Basierend auf möglichen Szenarien für den Mindestlohn könnten sich die Gehälter wie folgt gestalten:
Bei einer Erhöhung um 20 Prozent würde der Mindestlohn 20.402 Lira betragen.
Bei einer Erhöhung um 25 Prozent würde der Mindestlohn 21.252 Lira betragen.
Bei einer Erhöhung um 30 Prozent würde der Mindestlohn 22.102 Lira betragen.
Bei einer Erhöhung um 35 Prozent würde der Mindestlohn 22.502 Lira betragen.
Bei einer Erhöhung um 40 Prozent würde der Mindestlohn 23.802 Lira betragen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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