Zahlungen ändern sich: Zahlen für die Erhöhung von Behindertenrente und Wehrersatzdienst-Gebühr genannt
Die morgen bekannt gegebenen Inflationszahlen für Dezember werden sich auf zahlreiche Zahlungen auswirken, von Beamten- und Rentengehältern bis hin zur Abfindungsobergrenze, von der Gebühr für den Wehrersatzdienst bis hin zu Behinderten- und Altersrenten. Mit den Erhöhungen im Jahr 2025 wird die Abfindungsobergrenze auf 46.920 TL steigen, während die Behindertenrenten um 12 bis 16 Prozent zunehmen werden. Wie hoch wird also die Abfindungsobergrenze 2025 sein? Wie stark wird die Behindertenrente steigen? Wie hoch wird die Erhöhung der Gebühr für den Wehrersatzdienst ausfallen?
Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) wird die Inflationsrate für Dezember am 3. Januar 2025 bekannt geben. Erwartungen zufolge wird die Inflation im letzten Monat des Jahres 2024 bei 1,61 Prozent liegen. Damit wird die 6-Monats-Inflation 16,42 Prozent erreichen. Dieser Wert wird die Erhöhungen der Beamten- und Rentenbezüge direkt bestimmen.
ERHÖHUNGSSATZ FÜR BEAMTEN- UND RENTENBEZÜGE
Schätzungen zufolge werden die Renten um 16,42 Prozent steigen. Die Gehaltserhöhungen für Beamte und Ruhestandsbeamte werden unter Berücksichtigung des Tarifvertrags und des Inflationsausgleichs 12,18 Prozent betragen. Die erhöhten Bezüge werden ab Januar 2025 auf die Konten ausgezahlt.
ABFINDUNGSOBERGRENZE STEIGT
Die Untergrenze der Abfindung, die mit der Mindestlohnerhöhung auf 26.004 TL gestiegen war, wird zusammen mit der Inflation neu angepasst. Die Abfindungsobergrenze wird von 41.827 TL auf 46.920 TL steigen. Die neuen Zahlen werden nach der Feststellung der 6-Monats-Inflationsdaten vom Ministerium für Schatz und Finanzen bekannt gegeben.
WEHRERSATZDIENST
Die Gebühr für den Wehrersatzdienst wird gemäß dem Gehaltskoeffizienten für Beamte aktualisiert. Die Gebühr für den Wehrersatzdienst, die im Jahr 2024 bei 217.871 TL lag, wird im Jahr 2025 auf über 244.000 TL steigen.
ERHÖHUNG DER ALTERS- UND BEHINDERTENRENTEN
Der Anstieg der Beamtengehälter wird sich auch auf die Alters- und Behindertenrenten auswirken. Die Altersrente wird von 4.180 TL auf 4.690 TL steigen. Die Behindertenrenten, die je nach Grad der Behinderung gezahlt werden, werden um 12 bis 16 Prozent zunehmen:
Für Personen mit einem Behinderungsgrad von 40-69 Prozent: 3.743 TL.
Für Personen mit einem Behinderungsgrad von 70 Prozent und mehr: 5.616 TL.
Die Rente für Angehörige von Behinderten wird ebenfalls auf 3.358 TL steigen.
PFLEGEGELD UND KINDERZUSCHLÄGE STEIGEN
Die Unterstützung für die häusliche Pflege wird zum neuen Jahr von 9.077 TL auf 10.180 TL steigen. Auch die Kinderzuschläge werden erhöht und folgende Niveaus erreichen:
Vorschule: 4.837 TL.
Grundschule: 7.255 TL.
Sekundarstufe: 7.739 TL
Nachrichtenquelle : 12punto
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