Zweite Feiertagsprämie für Rentner! Auszahlungstermin steht fest
Rentner erhalten ihre erhöhten Feiertagsprämien Anfang Juni vor dem Opferfest. Auch neue Rentner, die bis Ende Mai ihren Antrag stellen, können von dieser Zahlung profitieren.
Nachdem sie zu Beginn des Jahres 2025 ihre erste Feiertagsgratifikation erhalten haben, richten Rentner nun ihren Blick auf die zweite Auszahlung. Die zweite Gratifikation, die vor dem Opferfest (Kurban Bayramı) ausgezahlt wird, soll in den ersten Junitagen mit den erhöhten Beträgen auf die Konten überwiesen werden. In diesem Jahr wird das Opferfest zwischen dem 6. und 9. Juni gefeiert.
WANN WERDEN DIE GRATIFIKATIONEN AUSGEZAHLT?
Da das Opferfest auf den Zeitraum vom 6. bis 9. Juni fällt, wird erwartet, dass die Auszahlung der Gratifikationen an die Rentner zwischen dem 2. und 5. Juni abgeschlossen sein wird.
Nicht nur bestehende Rentner, sondern auch diejenigen, die einen neuen Rentenantrag gestellt haben, können von der Feiertagsgratifikation profitieren.
WER KANN VON DER FEIERTAGSGRATIFIKATION PROFITIEREN?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss die Rente in dem Monat bewilligt worden sein, in den der Feiertag fällt, um Anspruch auf die Gratifikation zu haben.
Die Rentenzahlungen werden im Monat nach der Antragstellung bewilligt. In diesem Rahmen hatten diejenigen, die bis Ende März ihren Rentenantrag gestellt hatten, bereits die erste Gratifikation erhalten.
Wer im April und Mai den Antrag stellt, hat Anspruch auf die zweite Gratifikation. Insbesondere diejenigen, die ihren Antrag im Mai stellen, werden ab dem 1. Juni ihre Rente bewilligt bekommen und können somit von der Gratifikation zum Opferfest profitieren.
FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG
Wer von der Gratifikationszahlung profitieren möchte, muss zwingend bis Ende Mai einen Rentenantrag stellen. Sollte die Antragsfrist eingehalten werden, aber die Rentenbewilligung nicht rechtzeitig zum Auszahlungstermin erfolgen, können die Anspruchsberechtigten ihre Gratifikation erhalten, sobald die Rente bewilligt wurde. Andererseits beginnt die Gratifikationszahlung für diejenigen, die nach Ende Mai einen Antrag stellen, erst im Jahr 2026.
ERHÖHTE BETRÄGE DER FEIERTAGSGRATIFIKATION
Mit einem in diesem Jahr verabschiedeten Gesetz wurde der Betrag der Feiertagsgratifikation erhöht. Demnach erhalten Rentenempfänger eine Gratifikation in Höhe von 4.000 TL. Die Gratifikationen für Empfänger von Hinterbliebenenrenten variieren je nach Rentenanteil:
Bei einem Hinterbliebenenrentenanteil von 75 Prozent: 3.000 TL
Bei einem Hinterbliebenenrentenanteil von 50 Prozent: 2.000 TL
Bei einem Hinterbliebenenrentenanteil von 25 Prozent: 1.000 TL
Für Anspruchsberechtigte, die Renten aus zwei verschiedenen Akten beziehen, wird die Gratifikation auf Basis der Akte mit der höchsten Auszahlung berechnet. Diese Beträge gelten auch für das Opferfest.
Während Rentner die Tage bis zur Auszahlung ihrer erhöhten Gratifikationen vor dem Opferfest zählen, ist es für Bürger, die in den Ruhestand gehen werden, wichtig, ihren Antrag vor Ende Mai zu stellen.
Auf diese Weise können sie sowohl von der erhöhten Gratifikation profitieren als auch eine finanzielle Unterstützung vor dem Feiertag erhalten.
Nachrichtenquelle : 12punto
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