Gehaltserhöhungen für Beamte und Rentner sowie Mietsteigerungsrate stehen fest
Die Inflationszahlen für Oktober haben die Inflationsausgleichsraten für Beamte, Beamtenrentner sowie Rentner der Sozialversicherungsanstalt (SGK) und Bağ-Kur sowie die spezifischen Mietsteigerungsraten für Gewerbeimmobilien bestimmt.
Die Inflationsdaten für Oktober, die für Millionen von Beamten, Beamtenrentnern sowie Rentnern der SGK und Bağ-Kur für die verbleibenden Monate des Jahres von Bedeutung sind, wurden bekannt gegeben.
Im Oktober lag die monatliche Inflationsrate bei 3,43 Prozent. Damit haben sich die Rentner der SGK und Bağ-Kur bereits einen Inflationsausgleich von 9,49 Prozent für Juli, 9,09 Prozent für August, 4,75 Prozent für September und 3,43 Prozent für Oktober gesichert. Somit beläuft sich die kumulierte Erhöhungsrate für diese vier Monate auf 29,40 Prozent. Da diese Erhöhung jedoch erst auf die Gehälter im Januar angewendet wird, erfolgt die Berechnung kumulativ auf Basis der monatlich bekannt gegebenen Inflationsraten. Es wird noch die Veröffentlichung der Inflationsdaten für November und Dezember erwartet.
UNTERSCHIEDE FÜR BEAMTE UND BEAMTENRENTNER
Im Rahmen der 7. Tarifverhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst, in der die finanziellen und sozialen Rechte für die Jahre 2024-2025 festgelegt wurden, steht fest, dass Beamte und Beamtenrentner für Januar 2024 eine Gehaltserhöhung von 15 Prozent erhalten werden. Da die Inflation im Oktober 3,43 Prozent betrug, haben Beamte und Beamtenrentner bereits jetzt einen Anspruch auf eine Erhöhung, die über den im Tarifvertrag vereinbarten Satz hinausgeht. Auch für Beamte und Beamtenrentner wird die Erhöhung im Januar auf Basis der kumulativen monatlichen Inflationsraten endgültig festgelegt. Hierfür wird noch die Bekanntgabe der Inflationsdaten für die verbleibenden Monate Oktober, November und Dezember abgewartet.
(Hinweis: Sollte die Inflationsrate negativ ausfallen, kann dies zu einem Rückgang der berechneten kumulativen Rate führen; die endgültige, auf die Gehälter anzuwendende Differenz wird auf Basis der noch zu veröffentlichenden Inflationsdaten der kommenden Monate feststehen.)
AUCH FÜR DEN MINDESTLOHN ENTSCHEIDEND
Der Anstieg der Inflationsrate ist auch für die Anpassung des Mindestlohns von Bedeutung. Obwohl es sich um keinen verbindlichen Wert handelt, werden die Inflationsraten bei den Sitzungen der Mindestlohnkommission thematisiert, da dort auch die Kaufkraftparität erörtert wird, und die Erhöhungssätze werden von der Kommission auf Basis der Inflation bekannt gegeben.
MIETERHÖHUNG FÜR GEWERBEIMMOBILIEN STEHT FEST
Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Oktober wurde auch die Mietsteigerungsrate für Gewerbeimmobilien festgelegt. Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) gab die Inflationsraten für Oktober bekannt. Die Inflation lag monatlich bei 3,43 Prozent und jährlich bei 61,36 Prozent.
Die Mietsteigerungsrate für Gewerbeimmobilien liegt bei 54,26 Prozent. Somit werden Geschäftsinhaber, deren Mietvertrag in diesem Monat ausläuft, ihre Mieten um 54,26 Prozent erhöhen. Im Vormonat lag dieser Wert bei 55,30 Prozent.
Für Wohnimmobilien gilt bis zum 2. Juli 2024 eine Mietpreisbremse von 25 Prozent.
Nachrichtenquelle: 12punto
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