Geldstrafen-Regen für Unternehmen mit irreführender Werbung
Der Werberat hat beschlossen, gegen Unternehmen wegen irreführender Werbung oder unlauterer Geschäftspraktiken in den ersten fünf Monaten des Jahres Verwaltungsstrafen in Höhe von 107 Millionen 883 Tausend 569 Lira zu verhängen.
Nach Angaben des Handelsministeriums hat der Werberat (Reklam Kurulu) Werbemaßnahmen und Promotionen in vielen Bereichen untersucht, von den Inhalten von Social-Media-Influencern in traditionellen und digitalen Medien bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln und Rabattaktionen.
In seiner Sitzung im Mai stellte der Rat bei 110 von 119 geprüften Fällen Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest. Für diese irreführende und täuschende Werbung sowie unlautere Geschäftspraktiken wurde neben einem Werbestopp eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 13 Millionen 744 Tausend 459 Lira verhängt.
Bei den Kontrollen zu Rabattaktionen wurde festgestellt, dass ein Unternehmen in Kampagnenanzeigen, die über verschiedene Kanäle verbreitet wurden, einen Rabattzeitraum von 6 Monaten festgelegt hatte.
Bei der Untersuchung wurde ermittelt, dass unter dem Titel „Saisonrabatt“ eine Kampagne durchgeführt wurde, die drei Jahreszeiten – Winter, Frühling und Sommer – umfasste und ständig wechselnde Produkte einbezog.
Der Rat entschied, diese Werbemaßnahmen zu stoppen, da die Kampagne bei den Verbrauchern zu Unsicherheit führe und den Eindruck erwecke, dass es sich um dauerhafte Rabatte und Aktionen handele.
„MUTTER-REZEPT“-AUSDRUCK FÜHRT ZU WERBESTOPP
Der Rat bewertete zudem die Verwendung von Ausdrücken bei der Werbung für schnelllebige Konsumgüter, die „betonen, dass sie den von Müttern zubereiteten Produkten gleichwertig seien“, als gesetzeswidrig.
Der Rat stellte fest, dass in Werbemaßnahmen für Produkte, deren Zielgruppe insbesondere Kinder als sensible Verbrauchergruppe sind, betont wurde, dass Produkte, die Herstellungs-, Verarbeitungs- und Verpackungsprozessen unterzogen wurden, den von Müttern zubereiteten Produkten gleichwertig seien. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Werbemaßnahmen mit Ausdrücken wie „Mutter-Rezept“, „Mutter-Formel“ oder „Mutter-Berührung“ den Eindruck erwecken, es handele sich um ein Lebensmittelprodukt, das ohne jegliche industrielle Verarbeitung unter häuslichen Bedingungen zubereitet wurde und daher bedenkenlos für den Verzehr durch Kinder geeignet sei.
Der Rat entschied, für diese Werbemaßnahmen einen Stopp zu verhängen, da sie als irreführend für die Verbraucher und als Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften eingestuft wurden.
Damit hat der Rat in den ersten 5 Monaten des Jahres 756 Fälle bewertet. In 664 Fällen, in denen irreführende Werbung oder unlautere Geschäftspraktiken festgestellt wurden, verhängte er neben einem Werbestopp Verwaltungsstrafen in Höhe von 107 Millionen 883 Tausend 569 Lira.
Nachrichtenquelle: AA
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