Achtung, Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber! Mietanpassungssatz für Gewerbeimmobilien steht fest
Die auf Basis der VPI-Daten berechneten Mietsteigerungsraten waren für Wohnraum auf 25 Prozent begrenzt. Diese Regelung galt jedoch nicht für Gewerbemieten. Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Dezember wurden nun auch die Mietobergrenzen festgelegt.
Bei Verträgen, die zwischen dem 11. Juni 2022 und dem 1. Juli 2024 verlängert wurden, durfte die Miete für Wohnraum nicht um mehr als 25 Prozent erhöht werden.
Für Gewerbeimmobilien gibt es hingegen keine Obergrenze für die Mietanpassung.
Somit wenden Geschäftsinhaber, deren Mietvertrag im November ausläuft, eine maximale Mietsteigerung von 53,86 Prozent an.
Nachrichtenquelle: 12punto
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