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Grundlegende Änderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: Nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer ist maßgeblich

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung steht eine grundlegende Änderung bevor. Der Schadenfreiheitsrabatt wird künftig nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an den Fahrer gebunden; unfallfreie Fahrer werden auch bei einem neu erworbenen Fahrzeug in derselben Schadensfreiheitsklasse eingestuft.

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Grundlegende Änderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: Nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer ist maßgeblich

Mit einem Rundschreiben der Aufsichtsbehörde für Versicherung und private Altersvorsorge (SEDDK) beginnt eine bedeutende Transformation der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Regelung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, erneuert das Prämiensystem und die Schadensfreiheitsklassen von Grund auf.

SCHADENFREIHEIT WIRD KÜNFTIG NACH DEM FAHRER BESTIMMT

Im neuen System wird die Schadensfreiheitsklasse nicht mehr anhand der Historie des Fahrzeugs, sondern direkt auf Basis der Unfallbilanz des Fahrers berechnet. Ein Fahrer, der sich lange in der 8. Klasse befindet und unfallfrei fährt, wird auch bei einem Fahrzeugwechsel weiterhin in derselben Klasse versichert. Im Gegensatz dazu können Fahrer, die häufig Unfälle verursachen und in der 0. oder 1. Klasse eingestuft sind, auch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs keine vorteilhaftere Einstufung erhalten.

ÄRA DER HÖHEREN PRÄMIEN BEI ZWEITFAHRZEUGEN ENDET

Wie die Zeitung Türkiye berichtet, wies Turusan Bağcı, Vorsitzender der Versicherungskommission des Verbraucherverbandes (TÜKONFED), darauf hin, dass unfallfreie Fahrer bei der Anschaffung eines Zweitfahrzeugs bisher oft mit höheren Prämien konfrontiert waren, und erklärte: „Diese Ungerechtigkeit ist nun beendet.“ Bağcı erinnerte zudem daran, dass die SEDDK die Kfz-Haftpflichtprämien im Dezember um 1 Prozent erhöht habe, und betonte, dass Fahrer, die eine Versicherung abschließen möchten, die aktuellen Tarife genau verfolgen sollten.

BEI EINEM UNFALL KANN DIE KLASSE HERUNTERGESTUFT WERDEN

Halil İbrahim Ece, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Versicherungsvermittler und Agenturen (SAAD), wies auf ein wichtiges Detail hin. Er stellte klar, dass selbst wenn die Erneuerung vor dem Beginn der Police erfolgt, die Klasse des Fahrers im Falle eines Unfalls innerhalb dieses Zeitraums um eine Stufe herabgesetzt wird. Ece erinnerte zudem daran, dass das Fahren ohne obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung zu Sanktionen wie Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.


Nachrichtenquelle: 12punto

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